Nein, wir haben das ius sanguinis ...
Ist jedes Kind, dass in D geboren wird, automatisch deutscher Staatsbürger und hat dann die Mutter Anspruch auf Asyl (egal aus welchem Land sie kommt) bei uns?
Nein, das gibt es in kaum noch einem Staat der Welt. USA hatten das und Irland (abgeschafft). Vgl. ius soli vs. ius sanguinis.
Dann gibt es ja nur eine richtige Strategie für die Frau. Sofort in Deutschland schwanger werden.
Eine Schwangere wird nicht abgeschoben und ich bekomme ein Bleiberecht durch mein Kind, dann hole ich evtl. noch den Vater der anderen Kinder nach Deutschland.
Darum so nicht richtig, es sei denn, der Vater ist Deutscher oder sie lebt in Ehe mit einem Deutschen, auch wenn der nicht der Vater waere.
Aber es kann sein, dass die Verhaeltnisse in ihrem Herkunftsland so beschaffen sind, dass sie (voruebergehend) nicht abgeschoben werden darf, da muessen ja die grundgesetzlichen Voraussetzungen, vgl. Art. 1, gegeben sein. Und dies kann durch Schwangerschaft/Kleinkind zu einer verstaerkten Schutzbeduerftigkeit fuehren, die eine (voruebergehende) Duldung gar erst erzwingt.
Angeblich soll bei manchen "Umzügen" jede 10. Frau schwanger sein. Es sollen sogar schon Vierlinge bei uns geboren worden sein.
Das waere bei uns in Deutschland in diesen Altersgruppen vor hundert Jahren vielleicht auch nicht anders gewesen ...
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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