Es gilt nach wie vor das ius sanguinis ...

CrisisMaven ⌂, Sonntag, 18.10.2015, 21:30 (vor 3755 Tagen) @ Dragonfly2663 Views

... das andere sind "erdiente Anwartschaften". Das ist nur in Laendern wie etwa Thailand anders, wo es nicht mal das gibt.

Der Artikel ist falsch. Es gilt nach wie vor das reine Abstammungsrecht bei Geburten. Punkt.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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