Hysterese
Hallo CM,
grundsätzlich sehen wir also die Problematik zumindestens 'ähnlich'!
So ist das. Dann aber ist die grundgesetzliche Ordnung ja offenbar noch
intakt.
Hmmm?
Wozu soll denn ein 'Nichtinhaltlichprüfen' oder 'Nichtzeitnahprüfen' (also 'Ignorieren') von Dienstaufsichtsbeschwerden usw. durch den 'Klageweg'?
Denn man könnte ja ebenso 'theoretisieren', dass mit 'Ignorieren einer Beschwerde usw.' sowas wie 'Begünstigung im Amt' usw. durch den Vorgesetzen - bzw. den für 'Beschwerden' zuständigen Beamten - vorliegen könnte?
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Dieses - damit 'offenkundige' - 'Nichtfunktionieren' der 'Dienstaufsicht', bzw. allgemeiner der 'Kontrollebene', wäre dann sicher der 'Eingriff in die Rechtsordnung'.
Nochmals 'quergedacht': Nur Gesetze,Verordnugnen usw., welche 'kontrolliert' werden, hätten ja grundsätzlich 'Bestand'.
Dass nicht nur ich hier einen Verfassungsbruch sehe,
wurde ja grade
beschrieben.
Und genau hier ist ja das Problem.
Der GG20(4) gut und schön, aber es fehlt im Sinne der 'Bahnsteigkarte' eben die 'Umsetzungsverordnung'...
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Denn es ist ganz klar, dass das Widerstandsrecht, wie schon bei der
Weimarer Verfassung nach Jan. 1933, erst dann greift, wenn es diese
Grundordnung schon zweifelsfrei nicht mehr gibt. Dieser Absatz 4 ist
also eine "Time Capsule", eine Botschaft an die "Zeit danach", eine
Ermutigung seitens derer, die den Mut nicht hatten, bereits im Rahmen
der so geschuetzten Ordnung diese zu bewahren!
So gesehen würde GG20(4) ja erst dann 'greifen', wenn Grundordnung - hier beim Beispiel eben das GG - nicht mehr gelten würde -- Und damit GG20(4) auch 'obsolet' wäre.
Nein, denn bei diesem Einzelhandeln (es betrifft einen einzelnen
Fall, auch wenn der sich durch alle Instanzen zieht) kann der Buerger nicht
schliessen, "die" verfassungsmaessige Ordnung schlechthin sei abgeschafft.
Sie riecht bloss schlecht.
Und falls es theoretisch so wäre, dass 'so' über Jahre in diversen Einzelfällen gehandelt wurde - also eben fast 'systematisch'?
Dann würde es in dieser Metaphorik also 'massiv stinken'...
Kann er versuchen. Haette Mollath in seinen sieben Jahren Einzelhaft auch
noch gewalttaetig opponiert, haette er bestaetigt, was das Gutachten, das
ihn eingewiesen hat, bereits prophezeit hatte ... Aus der Nummer kommt man
so gerade nicht heraus ...
Wie soll man das auseinanderhalten:
a) den (Nicht-) Juristen, der eine krasse Mindermeinung vertritt
und
b) (fast) alle anderen Juristen, die das genaue Gegenteil zu meinen
scheinen?
Nur, dass ein GG usw. ja nicht nur für Juristen geschaffen wurde bzw. 'gelten', sondern für den Bürger...
Der Artikel 20, IV wuerde nur dann greifen, wenn eine Mehrzahl der
Juristen ihn fuer "jetzt" konkret anwendbar hielten. Aber ehrlich: ist ein
Staat denkbar, in dem eines Morgens die Mehrzahl der Juristen aufwacht, und
das so meint? Das haetten die doch bereits ex ante dann verhindert?
Hast Du damit nicht gerade 20(4) 'ad absurdum' geführt?
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Bis auf einen abrupten Putschversuch, etwa wie den
Kapp-Putsch,
wo dann alle moeglichen Buerger und Beamte sich dem entgegenstellen, ist
ein Anwendungsbereich des Art. 20 IV m.E. nicht vorstellbar.
Man kann nur Nadelstiche setzen oder den
grossen
Knall wagen.
Ja.
Ich habe mit meinen Methoden dagegen stets fuer so hohe Blutdruckwerte
gesorgt, dass ich mich damit troesten kann, dass auch
der
eine oder andere Erpresser, der heute noch in der Regierung sitzt,
meinetwegen ein paar Jahre kuerzer leben wird. Zu Lebensjahren addiert sind
das mehr "Morde", als die RAF zustandebrachte, aber eben sowenig
justitiabel wie das Widerstandsrecht.
Und: es haelt meinen Blutdruck auf dem Niveau meines 25. Geburtstages.
Nicht schlecht fuer den Anfang.
Dann erhalte Dir deinen guten Blutdruck!
QuerDenker
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10cc: 'communication is the problem to the answer'
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