Man KANN es als Staatsstreich bezeichnen, man DARF es als Staatsstreich bezeichnen, man MUSS es als Staatsstreich bezeichnen!

CrisisMaven ⌂, Donnerstag, 17.09.2015, 23:21 (vor 3784 Tagen) @ Olivia5170 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 17.09.2015, 23:25

Denn: das besagt einerseits das Grundgesetz, Artikel 20, IV:

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Dieses Recht wird dann zur Pflicht, wenn man ansonsten durch Nichtstun den Boden der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung verlassen wuerde.

Jeder, der also jetzt nicht Widerstand leistet, kann z.B. dann nicht mehr hoffen, in den Beamtenstatus erhoben zu werden oder oeffentliche Aemter zu bekleiden!

Alle anderen koennen es beim Nichtstun natuerlich belassen, muessen sich allerdings bei der Vergabe oeffentlicher Auftraege Nachteile zurechnen lassen.

Weiterhin ist diese unkontrollierte Grenzoeffnung ein genozidales Unterfangen (ach nein, Verzeihung, das hat man ja vorsichtshalber gestrichen). Dieses ist eine Form des Angriffskrieges, wenn auch gegen das eigene Volk (aber das hat Saddam Hussein ja auch praktiziert mit "seinen" Kurden z.B., praktiziert die Tuerkei mit "ihren" Kurden usw.) Mit welchen Waffen ein Angriffskrieg gefuehrt wird, spielt fuer die Definition keine Rolle. Krieg ist es, wenn es bevoelkerungsdezimierende oder -verdraengende Auswirkungen hat.

Das Beunruhigende an der Straftat "Angriffskrieg" aber ist -fuer den gemeinen Buerger-, dass es eine Anzeigepflicht gibt.

Das noch wesentlich Unbefriedigendere daran ist, dass am Ende, in ein paar Monaten, es so ausgehen koennte:

- eine bestimmte zurueckgetretene Amtsperson beruft sich womoeglich erfolgreich auf womoeglich geistige Unzurechnungsfaehigkeit

waehrend

- die von Anzeige aus Unkenntnis absehende oder aus Scheu eine Anzeige unterlassende Zivilbevoelkerung dennoch nach § 138 StGB verurteilt wird.

Und jetzt kommt's: Gerade, wenn der Taeter kein Einsichtsvermoegen in das Unrecht seiner Tat hat, trifft den unbeteiligten Beobachter, also uns alle, vermehrt eine Pflicht zur Anzeige zwecks Schadensbegrenzung.

Willkommen, hat es Frau Merkel geschafft, ueber Nacht ein Volk zu potentiellen Straftaetern zu machen?

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