Etwas weiter philosophiert...
Hallo CM,
Das alte Bahnsteigkarten-Problem der Deutschen.
Nicht nur!
Ich habe von einigen Versuchen gehört, diesen GG20(4) anzuwenden; und das soll seitens der 'Gegenseite' jedes Mal einfach - wenigstens lächelnd - ignoriert worden sein...
Von Beamten soll es Aussagen, wie: "Da müßten Sie zu erst durch alle Instanzen der Gerichte' usw., gegeben haben.
Ja. Mit allen Risiken.
&
So wird es enden.
Deswegen ja die Frage, wie so ein - sicher mit 'der Geschichte vor 70 Jahren' im Rückspiegel gut meinter Artikel des GG - denn nun real angewendet werden kann?
Ein fiktives Beispiel:
- Behörde abc macht Fehler aber geht auf 100% Ignoranzmodus
- Beschwerde wird ebenso ignoriert, wie 'Entschädigungen' usw.
- Diesntaufsicht reagiert ebenfalls mit Ignoranz
...
- Verwaltungsgerichte ignorieren das alles ebenfalls
usw. z.B. bis
- Für (Landtags-)petition das ebenfalls ignoriert
Aus Sicht des Bürgers greift sicher 'andere Abhilfe' ausgeschöpft!
Kann jetzt der Bürger als 'Maßnahme an der Wurzel', die dies ignorierenden Beamten vereinfacht 'für rausgeschmissen' erklären'?
Oder 'sein Anliegen' selbst für positiv beschieden erklären?
Doch wohl Beides ja so einfach nicht...?!
Wo könnte d.M.n. hier GG20(3) - oder auch (3) usw. - denn ansetzen?
Was ich gemacht habe, ist, deren Aussagen gegen sie zu verwenden. Wenn
ich, nur mal als fiktives Beispiel, eine Aussage finde, die Mussolini oder
Hitler ziemlich wortgleich mit Merkel oder Stoiber oder Gabriel getaetigt
haben, dann ergibt sich der juristisch schlecht angreifbare Schluss von
selbst.Meist herrscht dann Totenstille. Sie "laecheln einen weg".
Das entspricht ja dem 'Ignorieren' von oben...
Ja, aus Voelkerrecht kann das Individuum meist nichts ableiten. Dennoch
ist der Politiker, der Voelkerrecht bricht, ein Rechtsbrecher. Die Frage,
ob Rechtsbrecher oeffentliche Aemter bekleiden duerfen, darf man ungestraft
stellen.
" />
Nochmals Grüße
QuerDenker
--
10cc: 'communication is the problem to the answer'
" />