Theorie versus Praxis
Hallo 'Maven' -- der 'Nick' ist einfach Klasse!
Denn: das besagt einerseits das
Grundgesetz, Artikel 20,
IV:"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist."Dieses Recht wird dann zur Pflicht, wenn man ansonsten durch Nichtstun den
Boden der
Freiheitlich-Demokratischen
Grundordnung verlassen wuerde.
Die Kernfragen sind doch wohl:
1. Was bedeutet 'andere Abhilfe'?
2. WER entscheidet das im Falle der 'Anwendung'? Also Du selbst .. minimal-subjektiv und maximal-objektiv --- oder die Judikative/Exekutive... im Zweifelsfall gegen Dich, was ein irgendwie mindestens 'catch 22' oder eher ein 'vicious circle' wäre? :(
3. Wie könnte so ein GG20.4-Widerstand (auch unter Bezugnahme auf 2.) - und das natürlich OHNE dazu aufrufen zu wollen sondern nur zur philosophischen Überlegung anzuregen - denn dann aussehen?
4. Dazu kommen Themen wie 'Völkerrecht' und EU-Recht ggf. über Landesrecht usw.
usf.
Jeder, der also jetzt nicht Widerstand leistet, kann z.B. dann
nicht mehr hoffen, in
den Beamtenstatus erhoben zu werden oder oeffentliche Aemter zu
bekleiden!
Und etwas 'weitergedacht', müßten alle Beamten usw., die nicht längst Widerstand leisten würden, ja ebendiese o.g. öffentlichen Ämter selbst niederlegen - oder?!
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Alle anderen koennen es beim Nichtstun natuerlich belassen, muessen sich
allerdings bei der Vergabe oeffentlicher Auftraege Nachteile zurechnen
lassen.
-analog-
[..]
Willkommen, hat es Frau Merkel geschafft, ueber Nacht ein Volk zu
potentiellen Straftaetern zu machen?
Leider eine nicht gerade erfreuliche Fragestellung!
Beste Grüße
QuerDenker
--
10cc: 'communication is the problem to the answer'
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