Da muesste man jetzt einen Grundgesetz-Grosskommentar bemuehen ...
Ich habe von einigen Versuchen gehört, diesen GG20(4) anzuwenden; und das soll seitens der 'Gegenseite' jedes Mal einfach - wenigstens lächelnd - ignoriert worden sein...
Ja. Allerdings, aus ein paar solchen Faellen, die ich kennengelernt habe, zu schliessen, oft, weil manche(r), der sich ungerecht behandelt fuehlt, daraus gleich die Abschaffung der grundgesetzlichen Ordnung "schliesst".
Das sind dann in aller Regel auch eben Nichtjuristen.
Von Beamten soll es Aussagen, wie: "Da müßten Sie zu erst durch alle Instanzen der Gerichte' usw., gegeben haben.
So ist das. Dann aber ist die grundgesetzliche Ordnung ja offenbar noch intakt.
Deswegen ja die Frage, wie so ein - sicher mit 'der Geschichte vor 70 Jahren' im Rückspiegel gut meinter Artikel des GG - denn nun real angewendet werden kann?
Dieser Grundgesetz-Artikel ist auf einen neuen Hitler gemuenzt. Da ausgerechnet das erste deutsche Staatsoberhaupt nach dem Kriege selbst die Weimarer Verfassungsordnung abgeschafft hat, um dann Nachkriegskarriere wie ein Globke zu machen, ist der Artikel eine einzige Frechheit.
Dass nicht nur ich hier einen Verfassungsbruch sehe, wurde ja grade beschrieben.
Der Artikel 20, Abs. 4 Grundgesetz haette stattdessen lauten muessen:
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu erhalten, haben alle Beamten das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Die Todesstrafe kann in Abweichung von Art. 2, Art. 102 angewendet werden, wenn anders die Gefahr nicht dauerhaft beseitigt werden kann."
Denn es ist ganz klar, dass das Widerstandsrecht, wie schon bei der Weimarer Verfassung nach Jan. 1933, erst dann greift, wenn es diese Grundordnung schon zweifelsfrei nicht mehr gibt. Dieser Absatz 4 ist also eine "Time Capsule", eine Botschaft an die "Zeit danach", eine Ermutigung seitens derer, die den Mut nicht hatten, bereits im Rahmen der so geschuetzten Ordnung diese zu bewahren!
Ein fiktives Beispiel:
- Behörde abc macht Fehler aber geht auf 100% Ignoranzmodus
- Beschwerde wird ebenso ignoriert, wie 'Entschädigungen' usw.
- Diesntaufsicht reagiert ebenfalls mit Ignoranz
...
- Verwaltungsgerichte ignorieren das alles ebenfalls
usw. z.B. bis
- Für (Landtags-)petition das ebenfalls ignoriert
Aus Sicht des Bürgers greift sicher 'andere Abhilfe' ausgeschöpft!
Kann jetzt der Bürger als 'Maßnahme an der Wurzel', die dies ignorierenden Beamten vereinfacht 'für rausgeschmissen' erklären'?
Nein, denn bei diesem Einzelhandeln (es betrifft einen einzelnen Fall, auch wenn der sich durch alle Instanzen zieht) kann der Buerger nicht schliessen, "die" verfassungsmaessige Ordnung schlechthin sei abgeschafft. Sie riecht bloss schlecht.
Wie man aber an der "Ich habe abgetrieben"-Kampagne der Illustrierten Stern sehen kann, geht der verfassungsaendernde Widerstand auch und gerade (und am unblutigsten) innerhalb der Ordnung, solange sie noch nicht aus allen Fugen ist!
Selbiges hatte ich mehrfach hier angeregt.
Oder 'sein Anliegen' selbst für positiv beschieden erklären?
Kann er versuchen. Haette Mollath in seinen sieben Jahren Einzelhaft auch noch gewalttaetig opponiert, haette er bestaetigt, was das Gutachten, das ihn eingewiesen hat, bereits prophezeit hatte ... Aus der Nummer kommt man so gerade nicht heraus ...
Wie soll man das auseinanderhalten:
a) den (Nicht-) Juristen, der eine krasse Mindermeinung vertritt
und
b) (fast) alle anderen Juristen, die das genaue Gegenteil zu meinen scheinen?
Wo könnte d.M.n. hier GG20(3) - oder auch (3) usw. - denn ansetzen?
Nicht wirklich. Sowenig, wie die Tochter Fritzls im Keller haette was ausrichten koennen.
Der Artikel 20, IV wuerde nur dann greifen, wenn eine Mehrzahl der Juristen ihn fuer "jetzt" konkret anwendbar hielten. Aber ehrlich: ist ein Staat denkbar, in dem eines Morgens die Mehrzahl der Juristen aufwacht, und das so meint? Das haetten die doch bereits ex ante dann verhindert?
Bis auf einen abrupten Putschversuch, etwa wie den Kapp-Putsch, wo dann alle moeglichen Buerger und Beamte sich dem entgegenstellen, ist ein Anwendungsbereich des Art. 20 IV m.E. nicht vorstellbar.
Aufgrund genau solcher historischen Erfahrungen haben Hitler und Erika dann ja den legalistischen Weg gewaehlt!
Das entspricht ja dem 'Ignorieren' von oben...
Man kann nur Nadelstiche setzen oder den grossen Knall wagen.
Die RAF hat letzteres versucht und selbst da scheinen welche, die die Verfassung schuetzen, nachgeholfen zu haben.
Ich habe mit meinen Methoden dagegen stets fuer so hohe Blutdruckwerte gesorgt, dass ich mich damit troesten kann, dass auch der eine oder andere Erpresser, der heute noch in der Regierung sitzt, meinetwegen ein paar Jahre kuerzer leben wird. Zu Lebensjahren addiert sind das mehr "Morde", als die RAF zustandebrachte, aber eben sowenig justitiabel wie das Widerstandsrecht.
Und: es haelt meinen Blutdruck auf dem Niveau meines 25. Geburtstages. Nicht schlecht fuer den Anfang.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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