Meldung des Stimmbezirkergebnisses (und andere Wahllokal-/Auszählungsabläufe)

Wayne Schlegel, Dienstag, 15.09.2015, 22:07 (vor 3786 Tagen) @ nereus2708 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 15.09.2015, 23:05

Hallo Wayne!

An dem, was Du beschreibst, werde ich nicht zweifeln.
Schon der Ex-Forums-Schreiber @Prinz Eisenherz verwies hier vor Jahren auf
seine Erfahrungen als Wahlhelfer.

Das Argument, was er aber nicht aushebeln konnte – falls ich mich recht
erinnere – war dies:
Ein Wahlhelfer beobachtete, wie der Wahlleiter in sein Büro/Zimmer ging,
die Tür hinter sich schloß und die Ergebnisse telefonisch durchgab, die
niemand hören konnte.

Wie wurden denn in Deinem Fall die Resultate „transferiert“?

Servus Nereus,

telefonisch wird sofort nach der Auszählung die sogenannte Schnellmeldung durchgegeben. Dafür hat man natürlich auch einen vorformatierten Zettel. Die Schnellmeldung kann der Wahlvorsteher selbst durchgeben oder irgend jemanden damit beauftragen. Das durchgesagte bzw. auf der anderen Seite aufnotierte Ergebnis ist nicht amtlich. Amtlich ist nur die Wahlniederschrift.

Die Wahlniederschrift wird von allen Beisitzern nebst Schriftführer (+Stlv.) nebst Wahlvorsteher (+Stlv.) an Ort und Stelle ausgefüllt und unterschrieben. Dort gibt es ein eigenes Unterschriftsfeld für den/die, die das notierte Ergebnis nicht unterschreiben/mittragen wollen. Diese können dort auch die Gründe eintragen (z.B. andere Interpretation eines Stimmzettels, wenn dieser eben interpretierbar ausgefüllt gewesen ist.

Einzelne Wähler sind auf dem Stimmzettel sehr kreativ, kreuzen fünfmal an, streichen viermal kräftig durch, einmal nur ganz leicht, kringeln dann wieder andere Alternativen an usw. Allerdings sollte man sich mit solchen Hirnis nicht so lange auseinandersetzen. Wenn der Wählerwille nicht klar (für alle) erkennbar ist, ist das Ding halt ungültig. Sehr schön fand ich am Sonntag folgenden Vermerk eines Wählers auf dem Bürgermeister-Stimmzettel: "Hätte ihn gewählt, wegen Merkel aber nicht". Leider nur ein Platz in der Ungültigkeitsstatistik.

Die Wahlniederschrift ist ein mehrseitiges Dokument, in dem exakt strukturiert der komplette Ablauf der Wahl vom Aufschließen des Wahllokales an einzutragen ist. Insbesondere natürlich ungewöhnliche Vorkommnisse z.B. ein Wähler randaliert, beschimpft, will das Wahlgeheimnis verletzen oder der der FDP nahestehende Beisitzer grapscht der CDU-Tante an den Po, der Zechenkumpel singt die Internationale ab usw.

Die sortierten Stimmzettel werden versiegelt, die über die das Gremium Beschluss fassen musste (interpretierbare) werden durchnummeriert und der Niederschrift unmittelbar beigefügt. So kann dann auch bei Bedarf nachgezählt werden, wenn das im weiteren beantragt wird.

Ach ja, der Wahlvorstand (=das aus Wahlvorsteher, Schriftführer nebst Stellvertretern und Beisitzern bestehende "Wahllokalgremium") sowie jedes einzelne Mitglied ist ausdrücklich nicht weisungsgebunden. Allermindestens gibt es ein Sechsaugenprinzip bei den Abläufen im Wahllokal. Koalitionäre lass ich dabei nie alleine. Bei der Auszählung haben alle dabei zu sein und gucken sich am runden Tisch gegenseitig auf die Finger. Das Ganze ist natürlich öffentlich zum Zugucken. Freche Zugucker verpflichtet man natürlich sofort als Wahlhelfer zum Mitzählen oder zum Tischewegräumen.

Zu dem ganzen Geschehen gibt es auch ein (öffentliches) Merkblatt. Das hat schon bei einer einfachen, nicht-kombinierten Wahl schlichte 26 Seiten in bestem Amtsdeutsch und versucht, die Gesetzestexte allgemeinverständlich zu machen. Es ist natürlich nie auszuschließen, dass das je nach intellektueller Zusammensetzung des Wahlvorstandes nicht immer von jedem verstanden wird. Insbesondere Anwälte als Beisitzer tun sich da schwer. Für höhere Aufgaben und weiterbringende Entscheidungen sind die aus eigener Erfahrung nicht sinnvoll einsetzbar.


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