Freie Individualität und Gemeinschaft

Falkenauge, Montag, 06.07.2015, 22:16 (vor 3226 Tagen) @ Zandow4409 Views

"Der Staat ... kennt keine selbständigen Individuen, von denen jedes nur
sein eigenes Wohl im Auge haben und verfolgen dürfte; im Staate ist das
Ganze Zweck und der Einzelne Mittel."

Von wem das Zitat auch sein mag: Durch die Entwicklung des Menschen zur freien, sich und ihr Leben selbst bestimmenden Individualität ist das überholt. Wenn früher der Staat Selbstzweck und dem einzelnen Menschen übergeordnet war, der ein unselbständiges Glied des Staates bildete, dem er zu dienen hatte, so muss heute die freie Individualität konsequent der staatlichen Gemeinschaft übergeordnet sein, die ihre Freiheit zu schützen und zu fördern, ihm also zu dienen hat.

Das Menschenbild der freien, in sich selbst gegründeten Persönlichkeit liegt auch dem Grundgesetz zugrunde. Die Grundrechte der Würde des Menschen, der Freiheit und Gleichkeit kennzeichnen den Menschen als eine "mit der Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensgestaltung begabte Persönlichkeit", wie der frühere Richter am Bundesverfassungsgerichts Udo di Fabio in einer Einleitung zum Grundgesetz (dtv-Ausgabe)schreibt. "Die staatliche Ordnung dient der Freiheit, ist allerdings für sie auch unentbehrlich." Daraus folgt, dass kein Mensch zum bloßen Objekt auch der demokratischen Staatsgewalt degradiert, verächtlich gemacht werden darf."

Wenn der Einzelne aber Glied oder "Mittel" des Ganzen ist, wird er zum Objekt gemacht, das von außen bestimmt wird. Als freie Individualität ist er aber sich selbst bestimmendes und selbst handelndes Subjekt.

Dass dies in der heutigen Demokratie nicht voll durchgeführt ist, di Fabio das selbst auch nicht konsequent aus dem Freiheitsbegriff durchführt, ist eine andere Frage. Das hängt mit der ungeprüften Übernahme obrigkeitsstaatlicher, hierarchischer Machtstrukturen zusammen, durch die wenige über umfassende Gesetze alle Lebensgebiete des Menschen reglementieren und ihn damit fremdbestimmen können.
Mit dieser grundsätzlichen Frage habe ich mich mehrfach, z. B. hier auseinandergesetzt.


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