Peinlich

Fabio ⌂, München, Freitag, 13.02.2015, 19:32 (vor 3955 Tagen) @ Monterone5798 Views

Ich kannte Vincent Reynouard bislang nicht und habe mir jetzt - ich verstehe französisch - einige seiner Videos angesehen, weil ich wissen wollte, was man sagen muss, um für 2 Jahre ins Gefängnis zu müssen.
Ich finde es betrüblich und peinlich, dass die französische Justiz zu solchen Maßnahmen greift - wobei ich ausdrücklich betonen möchte, dass ich das nicht schreibe, weil ich seiner Meinung wäre (anders als Monterone, nehme ich an). Er bezeichnet sich ja z.B. offen als "Nationalsozialist", wobei ich nicht verstanden habe, was genau er darunter versteht. Seine historischen Analysen scheinen mir aber methodisch nicht angreifbar zu sein, wobei ich kein Experte bin und er vielleicht Gegenbeweise seiner Thesen unterschlägt. In Deutschland wären seine Meinungen zum Holocaust wohl genauso verboten, ich habe allerdings bislang kein deutschsprachiges Video ähnlichen Inhaltes gesehen.

Frage an die Juristen: ist es in D strafbar ein französischsprachiges Video eines französischen Revisionisten zu teilen? Der entsprechende Paragraph besagt ja, dass es nur verboten ist, wenn die Verbreitung "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" und in D sprechen ja garnicht genug Menschen französisch, als dass der öffentliche Friede gestört werden könnte, oder?
In den letzten Wochen haben sich ja Abertausende Leute z.B. auf Facebook als Voltaire-Fans geoutet. Das wäre tatsächlich mal eine Mutprobe und die Möglichkeit zu beweisen, dass es ernst gemeint war. Ich selber grüble gerade, ob ich mich das traue bzw. "ob es mir das wert ist".

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“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt

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