Staatsangehörigkeit

aliter, Mittwoch, 28.01.2015, 14:31 (vor 3969 Tagen) @ azur11056 Views

Als Nichtjurist habe ich kurz in das Reichsgesetzt gesehen, welches für mich von schöner Klarheit ist, im Gegensatz zum BRD-Gesetzt, wo ich nach kurzem Blättern die Definition des relevanten Staates, um dessen Staatsangehörigkeit es geht, und die eigentlich an erste Stelle gehörte, gar nicht gefunden habe. Der Paragraph 1 ist inhaltsleer, weil er nur eine "temporäre Variable" definiert.

Alles in allem, bevor ich mich zusehr auf verschlungene Pfade begebe, stärkt das nur meinen absolut persönlichen Eindruck, dass das logisch gesehen eine etwas weiche Stelle ist.

trotzdem besten Dank mfg


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