Status quo des Landes

aliter, Mittwoch, 28.01.2015, 13:53 (vor 3665 Tagen) @ azur10874 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 28.01.2015, 14:16

HalloAliter,

woher kommt die Annahme, es gäbe in Deutschland keine Rechtsprechung zum
Staatsangehörigkeitsrecht?

Vielleicht daher:
Als ich vor vielen, vielen Jahren ein Rechtskolleg durchlief hörte ich alles mögliche, z.B., dass das, was unser oberster Vorbildpolitker vorlebt, nämlich das Konkubinat, nicht mit dem Beamtenverhältnis verträglich sei - jedenfalls seinerzeit. Nichts hörte ich über die Fundierung der BRD, über Staats- versus Volksangehörigkeit, Besatzerrecht, Feindstaatenklausel, alles was eigentlich ein treuer Staatsdiener wissen sollte.

Auch jetzt noch wird das hauptsächlich im Internet oder in Randnotizen kommuniziert.

Konkret, ob ein Zugereister die Staatsangehörigkeit Deutsch als BRD-Bürger erhälte, tendiert mich nicht so und die Rechtssprechung dazu auch nicht, mich interessiert aus rechtstaatlichen Gründen z.B. die Frage:
Ein Bürger, der in den letzten Wochen des WII im deutschen Reich geboren wurde z.B. in einer Grosstadt die nicht mehr auf dem Gebiet der BRD liegt. hatte zweifelsohne die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich.

Mit welchem persönlichen Rechtsakt wurde ihm diese entnommen und die Staatsangehörigkeit "Deutsch" auferlegt, hat er vielleicht die erste noch? Oder war er zwischendurch vielleicht sogar staatenlos oder hat er beide?

Im Gegensatz zu den meisten bin ich eben doch der Ansicht, dass "Deutsch" eine Volkszugehöhrigkeit und eben nicht den Staat bezeichnet, dessen Bürger man ist.

Warum unterscheidet man nicht in der Politik zwischen Volkszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit. Viele unserer Migranten müssten eigentlich - was sie ja auch offensichtlich wollen - die Volkszugehörigkeit behalten, so wie es z.B. die Dänen in Schleswig Holstein haben.

Ein Detail am Rande: meine Vorfahren hatten, als nach dem 1.Weltkrieg bestimmte Gebiete auf eine Weise, die ich nicht kommentieren möchte, zu Polen kamen, die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich und bekamen danach die Staatsangehörigkeit Polen mit der Volkszughörigkeit Deutsch.

Das hat sie aber nicht davor geschützt, nach WII so behandelt zu werden, wie es allgemein, zumindest denen, die es wissen wollen, bekannt ist.

Hochinteressante Fragen, die sich z.B. auf das Gebiet der Souveränität fortsetzen liessen.

Es ist eine Frage der Axiomatik. Wenn man den Status quo der BRD als Axiom annimmt kann man natürlich trefflich juristisch weiterarbeiten. Andernfalls könnte man ja eventuell sein Selbstverständnis in Frage stellen.

Ich vermute sowohl die Politiker als auch Juristen möchten Diskussionen über og. Fragen nicht diskutieren.


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