Staatenlose und Staatsbürgerschaft

azur, Dienstag, 27.01.2015, 10:23 (vor 3969 Tagen) @ Röhricht15096 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.01.2015, 10:32

Hallo Röhricht,

die Behauptungen kommen so oft, wie die zu den angeblichen Geschäftsbreichen der angeblichen Geschäftsführung Deutschlands und die angeblich fehlenden Geltungsbereich, die angeblich obligat für jedes Gesetz sind.

Wir sollten uns ALLE ( in D ) selbst einmal fragen, welchem Staat wir
angehören?

Ja, warum nicht. [[freude]]

Aber für die meisten ist das nicht umsonst keine Frage. Sie haben die Staatsangehörigkeit, weil sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, entsprechende Dokumente und damit keinerlei Probleme.

Zumal es ja kein Geheimnis ist, dass selbst der Personalausweis und der
Reisepass keinen Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit
darstellen, sondern nur die Vermutung anstellen, dass der Inhaber die
deutsche Staatsangehörigkeit haben könnte.

Es ist wie rechtlich überall, und ganz einfach: Urkunden sind nicht das Rechtsverhältnis, das sie belegen sollen.

Wenn einem die Staatsangehörigkeit entzogen worden ist und er noch den Ausweis hat: Was soll der Ausweis dann sagen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Verlust_der_Staatsangeh....

Das gilt ebenso für die Urkunde einer Einbürgerung.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Einb%C3%BCrgerungsurkunde_Deutschland.j...

Das ist kein Geheimnis, war auch noch nie eines, bestenfalls ein sehr offenes [[zwinker]] [[freude]].


und außerdem: Wieso steht in den Dokumenten eigentlich unter
Staatsbürgerschaft "DEUTSCH"?

Hast Du schon mal vom Alleinvertretungsanspruch gehört?
http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinvertretungsanspruch#Bundesrepublik_Deutschland_.28bi...

Und vom Unterschied zwischen Nationalität und Staatsbürgerschaft?

Und davon, dass es Vielvölkerstaaten gibt?

Und weil Du ja fragtest: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenlose

Wo befindet sich denn dieser Staat DEUTSCH?

Wieviele Staaten gibt es denn, die deutsch im Namen führen?

Schon im Vorgänger des StAG, dem berühmten RuStAG (zu dem es auch reichlich Rechtsprechung gibt), von 1913 steht:

"Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder diue unmittelbare Reichsangehörigkeit §§ 3 bis 35) besitzt."
http://volkerschoene.de/wp-content/uploads/RuStAG.pdf

Die deutsche Gesamtstaatlichkeit ist ja historisch gesehen nicht so alt. Da war vieles noch auf die einzelnen deutschen Landen zugeschnitten. Ein weiterer historischer Grund.

Weshalb steht nicht unter Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik
Deutschland" oder "Deutschland", also der Korrekte Name des Staates?

"Deutscher im Sinne des § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird."

Und so wird das auch ausgewiesen.

Alles hier zu finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

Auch, wie man sie erhält, verliert usw.

Zum den Angaben im Pass: Das kann doch jeder Staat so halten wie er will - und es gibt historische Gründe, siehe oben.

Ist das besser: Britisch Citizen?
http://www.pattayablatt.com/153/pictures/n11-153.jpg

Lieber wäre Dir soetwas, oder?
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/86/Czech_passport_2006_MRZ_data.jpg

Staatsbürgerschaft und Nationalität müssen nicht gleich sein:
http://www.lettertothestars.at/uploads/Image/Wiener%20Renee%20149.jpg

Heute haben wir einen EU-Pass, der die Staatsangehörigkeit ausweist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Reisepass#Europapass


Da gibt es viele offene Fragen ...

Ja, immer. Da muss man mal nachschauen.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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