Genau da liegt der Unterschied

helmut-1, Siebenbürgen, Freitag, 29.07.2016, 22:34 (vor 3498 Tagen) @ Michael Krause1616 Views

Das war zu meiner Zeit genauso. Die meisten Urteile waren arbeitnehmerfreundlich, - und ich habe das registriert. Deshalb ging ich erst gar nicht auf diese Schiene, bei Entlassungen auf diverse Defizite beim Arbeitnehmer zu setzen, - ich ging gleich auf Nummer sicher, - das war die reduzierte Auftragslage, weswegen entlassen werden musste.

So eine Auftragslage kann sich bereits nach einer Woche wieder ändern....

Der Arbeitnehmer hingegen betrachtet diese Gerichte als neutral, weil sie sich damit auseinandersetzen, ob eine Kündigung nicht zurückgenommen werden muss. Dass das in 9 von 10 Fällen der Fall ist, entwertet in den Augen des Arbeitnehmers die Unabhängigkeit der Gerichte nicht, sondern bestätigt sie.

Irgendwie ein Trugschluss und eine Ironie, - aber das ist es. Kommt immer drauf an, auf welcher Seite man steht....


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.