weil es nicht um Recht geht, sondern um Aufrechterhaltung einer Ordnung
Hallo Helmut,
nach meiner Erfahrung geht es bei der Rechtsprechung nicht darum, daß Recht im Sinne von Rechtens gesprochen wird, sondern einzig und allein darum, daß irgend ein "Recht" verkündet wird, zur Aufrechterhaltung einer staatlichen Ordnung. Hierfür ist es nicht notwendig, daß Richter sich z.B. im realen Wirtschaftsleben oder anderen Gebieten auskennen. Es sind weder Fortbildungen noch Eignungsnachweise diesbezüglich vorgesehen, wären vom staatlichen Ansatz her auch vollkommen zweckentfremdet.
Anders ist es wenn es um die Interessen des Staates geht, also wenn der Staat mit seinen Verwaltungen Kläger oder Beklagter ist oder in vorgerichtlichen Verfahren Prüfungen vornimmt. Dann achtet der Staat sehr wohl darauf, daß ihm durch eine ggf. Minderqualifikation seiner Beamten und Angestellten nichts entgeht.
Bei meiner ehemal. Firma (Baumschule/Garten-und Landschaftsbau/Planungsbüro) hatten wir lt. AO immer Anschlußprüfungen seitens der Finanzverwaltung. Es kamen alle 4 Jahre zwei Prüfer-Spezialisten (mit Berufsausbildung in unseren Fachbereichen) der Oberen Finanzdirektion, die sich dann für 1-2 Monate bei uns im Büro durch die Akten wühlten und natürlich eine Menge Fragen stellten.
Aber hier ging es ja auch um die Interessen des Staates und nicht um einen Gerechtigkeitsausgleich zwischen Bürgern oder Unternehmen, insofern hatte der Staat ein besonderes Interesse an qualifizierter Prüfung.
Der Staat sorgt sich nicht um seine Bürger, nur um sich selbst. Es sei denn, die zu geringe Sorge um seine Bürger führt dazu, daß auch der Staat gefährdet wäre. Nur dann kann der Bürger wieder mehr vom Staat erwarten.
Gruß Dieter