"gelogen" - Ach, wirklich ...?
Cher Monsieur Prickopa,
mit Ihrer Darstellung, Hofer habe "gelogen", überschreiten Sie wohl ein bisserl Ihre Kompetenz, es sei denn, Sie hätten ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes in dieser Sache vorliegen (wovon ich eher nicht ausgehe), oder verfügten über die nachweisliche Gabe der "Herzensschau", wie diese Fähigkeit in theologischen Termini genannt zu werden pflegt. Auch hievon gehe ich (da das außer bei ganz großen Heiligen eigentlich nicht vorkommt), nicht wirklich aus.
Jemanden der "Lüge" zu bezichtigen ist nämlich nur dann zulässig, wenn Sie dessen Vorsatz (!), eine Unwahrheit zu sagen, beweisen können (bzw. durch ein rechtskräftiges Urteil als erwiesen annehmen können).
Den Vorsatz, die Unwahrheit gesagt zu haben, müßten also Sie beweisen (und nicht etwa Ing. Hofer das Gegenteil). Bislang scheint es jedoch (höchstens) gelungen, die Darstellung Hofer als nicht völlig faktenrichtig zu erkennen. Was aber bei Augenzeugenberichten (und um einen solchen handelt es sich bei dem Bericht Hofers) weit eher die Regel als die Ausnahme darstellt.
Dies ist jedenfalls die Erfahrung, die ich (als Jurist, der ich bin) schon oft machen mußte, und welche mir (und auf Rückfrage ohne Zweifel auch Ihnen) von jedem Richter oder (Staats-)Anwalt bestätigt wird. Faktisch ist mir kaum ein Prozeß (außer vielleicht reinen Sachindizienprozessen, die - fast - ohne Zeugenaussagen auskommen können) in Erinnerung, in dem sich diverse Zeugenaussagen nicht auf teils sogar eklatante Weise widersprochen hätten.
Auch wenn Sie bspw. Fahndungsbilder aufgrund von Zeugen- bzw. Opferaussagen mit realen Photos der betreffenden Person vergleichen, werden Sie so gut wie immer erhebliche Unterschiede feststellen können. Hätten diesfalls die Zeugen bzw. Opfer "gelogen"? Ich denke: wohl kaum - warum denn auch!
Das menschliche Auge ist eben keine Kameralinse, und das menschliche Gedächtnis kein Digitalspeicher. Sofern Sie Ing. Hofer also aufgrund einer Erzählung einer von ihm erlebten durchaus dramatischen, schreckenseinflößenden Szene als Lügner bezeichnen wollten, müßten Sie dies auch von zehntausenden Zeugen in Gerichtsprozessen behaupten, die in Gerichtsprozessen (teilweise sogar unter Eid) Dinge aussagen, deren reale Wahrheit später nicht erweislich, ja sogar widerlegbar war.
Mir ist die Gerichtsstatistik über Prozesse wegen Meineides bzw. unbeeideter Falschaussage nicht präsent - ich bin mir aber sicher, daß die Anklagen in keinem Verhältnis zu den insgesamt in Prozessen vorkommenden unvereinbaren Zeugenaussagen stehen dürften. Andernfalls müßte in fast jedem Prozeß mit unterschiedlichen Zeugenaussagen an eine der Aussagen ein Falschaussageprozeß anschließen. Was mir, wie gesagt, völlig neu wäre.
Ich wünsche Ihnen daher zum Beweis der "Lüge" im Falle von Ing. Hofer viel Glück, glaube aber eher nicht, daß es Ihnen hold sein wird ...
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LePenseur