Nicht wirklich
Denn die Differenz zwischen maximal erzielbaren Erträgen und minimal notwendigen Kosten steht dem Eigentümer zu. Beide Faktoren sind mitnichten beliebig variabel.
Sobald aus dieser Differenz etwas abgeht, geht es aus dem ab, was dem Eigentümer zusteht. Es ist also kein Weiterreichen, sondern eine echte Gewinnschmälerung.
Eine weitere Erhöhung des Preises über den maximal erzielbaren Preis geht mit einem Rückgang in der Menge einher. Der maximal erzielbare Preis ist i.W. durch den Markt vorgegeben.
Abgesehen davon kannst du Steuerlasten technisch ohnehin nicht im Preis berücksichtigen, weil der Preis wiederum den Gewinn und damit die Steuerbemessungsgrundlage beeinflusst. (Ich vermute auch mal, dass du das auch noch nie gemacht hast).
Deine Logik entspricht in etwa dieser Aussage: Ein heimischer Bleistiftproduzent, der mit einer 100% Steigerung des Einkaufspreises von Blei konfrontiert wird, hat keinerlei Änderungen zu befürchten, da er den Blei ja aus seinen ihm zufließenden Einnahmen bezahlt..
Ich hatte ja erst kürzlich eine Diskussion mit Falkenauge, der ähnlich romantische Vorstellungen verkündet hat. Übrigens, in der Planwirtschaft ist das mit dem Weiterreichen von Kosten kein Problem, da kannst du Importe unterbinden durch Zölle und Wettbewerb gibt es nicht. Wenn dann noch lebensnotwendige Güter vorliegen funktioniert fast alles was du geschrieben hast, aber nur dann.
Cliff