Kernproblem
Hallo Cliff,
das Ganze ist natürlich ein sehr komplexes Thema, das man hier nicht erschöpfend behandeln kann.
Zunächst zu meinem beruflichen Hintergrund: Nach dem Gymnasium und kaufmännischer Ausbildung und Tätigkeit in einer Elektrogroßhandlung habe ich in Hessen Studium und Ausbildung zum Rechtspfleger am Amtsgericht absolviert und war mehrere Jahre u. a. mit der Grundbuch-Führung, der Zwangsvollstreckung, der Zwangsversteigerung von Grundstücken und kurzzeitig auch mit Konkursen befasst. Dann habe ich an einer Pädagogischen Hochschule studiert und war 27 Jahre Lehrer an einer zweizügigen Freien Waldorfschule (ca. 950 Schüler), in der ich neben einem Teil- Unterrichtsdeputat auch acht Jahre einer von zwei Geschäftsführern war, die sich ihr Tätigkeitsfeld aufgeteilt haben.
Ich kenne den Unterschied zwischen Eigentümer und Angestellten. Es geht um das Privateigentum am Unternehmenskapital. Das Privateigentum verschafft dem Eigentümer eine rechtlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis und damit von vorneherein ein Übergewicht über die Arbeitnehmer. Ich halte das für die Wurzel der sozialen Problematik, die nur gelöst werden kann, wenn dieses Privateigentum weiterentwickelt wird. Mit dieser Thematik befasse ich mich seit vielen Jahren und habe mich damit von verschiedenen Seiten in mehreren Artikeln auseinandergesetzt.
Das heutige Eigentumsrecht ist ein aus dem römischen Recht stammendes Privat-Eigentum. Sein ursprüngliches Ziel ist, die äußere Existenz des Menschen mit materiellen Gegenständen zu sichern, die er gebrauchen und verbrauchen und über die er deshalb auch ungehindert verfügen können muss. Dieses berechtigte Privateigentum unterstützt so die Entwicklung zur in sich geschlossenen Persönlichkeit, die sich insofern von den anderen abschließt, behauptet und notwendig egozentrisch auf den eigenen Vorteil bedacht ist.
Dieser Eigentumsbegriff ist aber heute nur für die Güter geeignet und berechtigt, die dem persönlichen Gebrauch und Verbrauch dienen. Sowie sich das Eigentum mit seinem unbegrenzten privaten Verfügungsrecht auf Güter erstreckt, die über den persönlichen Bereich hinaus in den Lebensbereich anderer Menschen hineinwirkt, wie z. B. das Eigentum am Grund und Boden oder am Unternehmenskapital, wird es zum sozialen Machtfaktor und wirkt vielfach zerstörerisch. Ein Unternehmer, bzw. eine Aktionärsmehrheit, die ein Unternehmen verkaufen und der Käufer zerschlägt es, verkaufen die Arbeitnehmer mit und zerschlagen ihre wirtschaftliche Existenz.
Ein solches Eigentum müsste zwar Eigentum bleiben, aber zu einem sozial gebundenen, treuhänderischen Eigentum weiterentwickelt werden, das Verfügungen des Unternehmensleiters nur im Rahmen der Unternehmensaufgaben und -ziele erlaubt und solche für private Zwecke ausschließt.
Ich müsste zu Deinem Kommentar hier noch längere Ausführungen machen, wenn man sich der Sache gründlicher nähern will. Vielleicht ist es einfacher, wenn ich Dich bitte, einen Artikel davon zu lesen, der mit Links auf andere Aspekt-Behandlungen verweist. Dann könnten wir uns über Fragen noch verständigen.
Doch zunächst nur kurz vorweg zum Gewinn, vom dem ich nicht der Ansicht bin, dass er an alle Mitarbeiter zu verteilen sei. Für die Schulden haftet das Unternehmen, wie bisher auch.
Doch hier erst mal der Link zu einem zentralen Artikel, der hier auch schon mal – natürlich kontrovers – diskutiert worden ist:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2015/04/16/die-ungebandigte-macht-des-kapitals-da...
Gruß
Falkenauge