Das Problem des gerechten Einkommens ist doch schon lange gelöst

Mephistopheles, Datschiburg, Sonntag, 10.04.2016, 10:23 (vor 3594 Tagen) @ Falkenauge2712 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 10.04.2016, 11:11

Schon allein die Beschränkung des Wahlrechts auf diejenigen, die mehr
einzahlen, als sie an Leistungen beziehen, würde der Gerechtigkeit
erheblichen Auftrieb geben.


Das heißt ja: demokratische Teilhabe nach Besitzstand. Feudalismus pur.

Ich rede von Leistungen,und Du antwortest mit Besitzstand.
Anscheinend hast Du Schwierigkeiten mit dem Verständnis der deutschen Sprache, das würde vieles von der Sinnlosigkeit Deiner Postings erklären.

Das zentrale Problem ist das gerechte Einkommen. Es wird in aller Breite
durch das Privateigentum am Unternehmen verhindert, das die Arbeitnehmer in
ein Abhängigkeitsverhältnis bringen und sie als möglichst billig
einzukaufende Produktionsfaktoren behandeln kann.

Es wird mit Nichts verhindert, dass die Arbeitnehmer ein Unternehmen gründen. Das Problem des gerechten Einkommens ist damit gelöst.

Es geht um weit mehr als nur um eine wirtschaftliche Frage. Es geht um die
Überwindung eines Restsklaventums und um die gerechte, vollwertige
Einordnung des arbeitenden Menschen als freie Persönlichkeit in die
menschliche Gesellschaft. Der Unternehmer „kann im Wirtschaftsleben
seinen ganzen Menschen zur Geltung bringen und seine persönliche Freiheit
voll ausleben.“ Von der Persönlichkeit des Arbeitnehmers wird nur seine
Arbeitskraft beansprucht. Also nur ein Bruchteil dessen, was seine Person
hergeben könnte, ist von Interesse. Das hat zur Folge, dass er selbst
ebenfalls weitgehend interesselos seine Arbeit verrichtet, die ihn
persönlich nicht ausfüllt.

Die Überwindung des Restsklaventums würde die Abschaffung des Staates mit seinen Steuern und Abgaben bedeuten. Will aber keiner.
Oder willst Du die Leute mit Zwang und Gewalt dazu bringen, das angebliche Restsklaventum zu überwinden?

Nicht darf der Unternehmer den Mitarbeitenden ihre Arbeit wie eine Ware
abkaufen können. Die Produktion der Waren erfolgt durch das Zusammenwirken
Aller. Und der im Verkauf erzielte Gegenwert, der von allen gemeinsam
produzierten Waren, muss die Grundlage für das Einkommen jedes
Betriebsangehörigen bilden. Aus dem Produkterlös steht jedem,
einschließlich des Unternehmers, ein Anteil zu. Als Maßstab für die
Höhe des Einkommens werden einerseits die Bedürfnisse zu gelten haben,
die jeder aufgrund seiner persönlichen und familiären Situation hat und
zum anderen das Maß der Verantwortung, wie es die einzelnen Arbeiten
erfordern.

Ist in jeder Genossenschaft der Fall. Für wenig Geld kann sich jeder beteiligen.

Das Einkommen ist für den persönlichen Verbrauch bestimmt.

Wer bestimmt das, wofür jeder sein Einkommen zu verwenden hat? Das steht im Widerspruch mit den Persönlichkeitsrechten. Aus dem Recht auf Freiheit der Person ergibt sich, dass jeder über sein Einkommen nach seinem eigenen Ermessen entscheiden kann.

Es wird

Privateigentum für den Konsum zur individuellen Lebenssicherung. Das
schließt für den Unternehmer aus, dass er darüber hinaus einen
einseitigen Anspruch auf den Reingewinn geltend machen könnte.
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2014/08/20/kapital-macht-und-lohnsklaverei-das-ver...

Den hat der Unternehmer nicht, weil es gibt keinen Anspruch auf Gewinn.
Dein Satz vom einseitigen Anspruch hätte erst dann Sinn, wenn es einen Anspruch auf Gewinn gäbe. Das ist die unbedingte Voraussetzung für Deine Forderung.
Wie stellst du Dir denn den Anspruch des Unternehmers auf Gewinn in der Praxis vor?
Erst wenn dieser Anspruch gegeben ist, dann könnte darüber entschieden werden, wie der Anspruch zu verwenden ist.


Gruß Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc


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