Na ja, das ist ja übertrieben

Falkenauge, Samstag, 09.04.2016, 16:27 (vor 3595 Tagen) @ Mephistopheles3162 Views

Schon allein die Beschränkung des Wahlrechts auf diejenigen, die mehr
einzahlen als sie an Leistungen beziehen, würde der Gerechtigkeit
erheblichen Auftrieb geben.

Das heißt ja: demokratische Teilhabe nach Besitzstand. Feudalismus pur.

Das zentrale Problem ist das gerechte Einkommen. Es wird in aller Breite durch das Privateigentum am Unternehmen verhindert, das die Arbeitnehmer in ein Abhängigkeitsverhältnis bringen und sie als möglichst billig einzukaufende Produktionsfaktoren behandeln kann.

Es geht um weit mehr als nur um eine wirtschaftliche Frage. Es geht um die Überwindung eines Rest-Sklaventums und um die gerechte, vollwertige Einordnung des arbeitenden Menschen als freie Persönlichkeit in die menschliche Gesellschaft. Der Unternehmer „kann im Wirtschaftsleben seinen ganzen Menschen zur Geltung bringen und seine persönliche Freiheit voll ausleben.“ Von der Persönlichkeit des Arbeitnehmers wird nur seine Arbeitskraft beansprucht. Also nur ein Bruchteil dessen, was seine Person hergeben könnte, ist von Interesse. Das hat zur Folge, dass er selbst ebenfalls weitgehend interesselos seine Arbeit verrichtet, die ihn persönlich nicht ausfüllt.

Nicht darf der Unternehmer den Mitarbeitenden ihre Arbeit wie eine Ware abkaufen können. Die Produktion der Waren erfolgt durch das Zusammenwirken aller. Und der im Verkauf erzielte Gegenwert der von allen gemeinsam produzierten Waren muss die Grundlage für das Einkommen jedes Betriebsangehörigen bilden. Aus dem Produkterlös steht jedem, einschließlich des Unternehmers, ein Anteil zu. Als Maßstab für die Höhe des Einkommens werden einerseits die Bedürfnisse zu gelten haben, die jeder aufgrund seiner persönlichen und familiären Situation hat und zum anderen das Maß der Verantwortung, wie es die einzelnen Arbeiten erfordern.

Das Einkommen ist für den persönlichen Verbrauch bestimmt. Es wird Privateigentum für den Konsum zur individuellen Lebenssicherung. Das schließt für den Unternehmer aus, dass er darüber hinaus einen einseitigen Anspruch auf den Reingewinn geltend machen könnte.
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2014/08/20/kapital-macht-und-lohnsklaverei-das-ver...


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