Jüdische Gerichte in D (Ergänzung zur Ergänzung von @Azur)

Weiner, Sonntag, 14.02.2016, 16:57 (vor 3651 Tagen) @ Monterone3831 Views

Hallo,

es gab Phasen im Mittelalter/Spätmittelalter hier in Europa, da gingen Nichtjuden diskret zu den Rabbinern, um deren richterlichen Rat zu holen (sofern beide Parteien diesem Schritt zustimmten). Der Vorteil war, dass auf diesem Weg schnelle und kostengünstige Urteile zustandekamen. Es war quasi eine Moderation bzw. Schlichtung, von den christlichen Autoritäten natürlich gar nicht gern gesehen. Den Weg hatten die beiden Staufer-Friedriche geöffnet, die den jüdischen Gerichten Privilegien gaben, die zuletzt auf das ganze Reich ausgedehnt wurden. Christen konnten seit damals vor jüdische Gerichte als Zeugen geladen werden, und so hatten sich Kontakte und Einlicke in das hochentwickelte jüdische Rechtswesen ergeben. Übrigens, wenn wir schon diese Zeit berühren: Friedrich II. sprach fließend arabisch (aufgewachsen in Palermo), sicherte sich (als König) in Jerusalem allein mit Diplomatie, hatte eine arabische Leibgarde. Das Grab seines Großvaters Friedrich I. ist (irgendwo nahe Silifke) in der Türkei.

Es gibt seit 15 Jahren wieder ein "offizielles" jüdisches Gericht in Deutschland. Weitere Details dazu und zur alten jüdischen Rechtstradition auf lokaler Ebene finden sich hier (Sanhedrin war dagegen die Spitze in der Hierarchie):

http://www.richterverein.de/mhr/mhr051/m05117.htm

(dort eingangs auch ein LINK zum islamischen Rechtswesen aus deutscher Juristensicht).

MfG, Weiner


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