Strafzweck
Aufgabe des Strafrechts ist es, Wiedergutmachung für begangenes Unrecht zu leisten und von der Begehung von Straftaten abzuschrecken. Das kann auch "alternatives Strafrecht" leisten. Warum also nicht, Insbesondere dann, wenn es effektiver als das althergebrachte Strafverfahren ist. Das gute Strafverfahren verdrängt das schlechte. Wenn die Betroffenen damit nicht einverstanden wären, würden sie sich ja nicht darauf einlassen.
Aber im ernst. Wer glaubt, dass das so funktioniert?
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.