Virgo intacta
Wenn aktenkundig wird, dass bei einem Mädchen mit 13 Jahren "Virgo intacta" nicht vorliegt, dann liegt ab diesem Zeitpunkt ein Anhaltspunkt für eine Sexualstraftat vor.
Man sollte ab dann nicht behaupten, es lägen keine Hinweise vor.
siehe auch:
http://www.kindesmisshandlung.de/mediapool/32/328527/data/Muenchen-DGKJ-Herrmann-13.9.0...