Sorry, verstehe ich noch nicht gänzlich
Hast du dazu eine Quelle?
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/streit-mit-russland-angeblich-vergewaltigtes-...
Eine 13-Jährige behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Ihr Fall sorgt
für Verstimmungen zwischen Moskau und Berlin. Jetzt stellt sich heraus,
dass ihre ursprüngliche Version eine Erfindung war. Laut
Staatsanwaltschaft liegen keine Hinweise auf eine Sexualstraftat vor.
Ich bezog meinen Beitrag auf die von dir erwähnte ärtzliche Untersuchung und ich hoffte, daraus weitere Schlüsse über die Wahrheit oder Falschheit der Nachricht ziehen zu können.
WENN keine im vorliegenden Fall behauptete Straftat begangen wurde, DANN ist die Behauptung der Staatsanwaltschaft doch nicht falsch?
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.