Ich wette in der Presse, wird diese Formulierung nicht mehr lange zu finden sein.
Hallo Crisis,
ja, wie ich Dir geschrieben hatte, eine Festlegung auf nur 4 Versionen wäre unüblich.
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, "es lägen keine Anhaltspunkte für eine Sexualstraftat vor", war unrichtig, seit das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung in der Akte war.
Ich wette, in der Presse wird diese Formulierung nicht mehr lange zu finden sein.
Viele Grüße
amos