Danke ... das ist ja alles schon ueber zehn Jahre her ...
Die Drohung darf natürlich jeder aussprechen,
Na ja, eine Behoerde darf eigentlich nur androhen, was rechtlich geboten und zulaessig ist. Und: sie hat auf das "mildeste Mittel" Bedacht zu nehmen.
In Landkreisen und kleineren Gemeinden ist aber der rechtliche Sachverstand nicht immer beheimatet ...
doch eine Abschiebung droht erst, wenn die Behörden - sprich die Polizei - aktiv wird. Was ich in dem Fall für sehr unwahrscheinlich halte.
Ja, das wurde ja auch sehr schnell "abgebogen". Ich tat mein Scherflein dazu und vor allem der Arbeitgeber war eben ein Schwergewicht. Da hat man sich dann bei einer Behoerde schnell mal "geirrt" und entschuldigt sich.
Allerdings würde ich dem Inder raten, dass er doch zur Sicherheit erst mal wo anders wohnen sollte, unabhängig von der Meldeadresse.
Die obige Darstellung ist soweit zutreffend, gilt jedoch nicht für Deutsche oder EU-Bürger. Deren Ehegatten können faktisch so gut wie nicht abgeschoben werden.
Schon richtig. Es ging mir aber darum: es wird ja laufend argumentiert, man muesse schon "irgendwie Zuwanderung haben", man muesse sie nur "sinnvoll steuern" usw. Der Punkt hier war:
- man hatte den (jungen! - unverheirateten!) Mann nach Deutschland eingeladen (d.h. er hat sich mitnichten aufgedraengt - die meisten solch qualifizierten Inder gehen in die USA).
- Man hat ihm ueber Duisberg-Stiftung Deutsch beigebracht (nachdem er sich bereits in Indien am Goethe-Institut redlich Muehe gegeben hatte), ihn dann an einer deutschen Universitaet weiter ausgebildet, "fuer den deutschen Arbeitsmarkt fit gemacht" usw. - alles zudem mit Spenden-, Stiftungs- und Steuergeldern (Spenden und gemeinnuetzige Stiftungsgelder sind uebrigens auch Steuergelder, wegen deren steuerlichen Absetzbarkeit beim Spender/Stifter bzw. deren Steuerbefreiung!).
- Er war mehrere Jahre bereits Netto-Einzahler in die deutschen Sozialsysteme und hatte ein einwandfreies Fuehrungszeugnis, beste Arbeitszeugnisse, beste Schufa-Auskunft usw. usf.
Und dann, man stelle sich vor, heiratet er eine Frau, quasi "aus adeligem Hause", d.h. der indischen Oberschicht, und dann flattert ihm eine Abschiebungsdrohung ins Haus.
Das kontrastiere man dann mit jemandem, fuer den all das nicht gilt, der weder selbst noch seine Ehefrau(en) Deutsch koennen, der aber dann sanktionslos mehrere Ehefrauen, z.T. auch noch Kinderbraeute, ggf. auch noch auf Staatskosten, nachholen darf. Dass das vom "Normalbuerger" nicht verstanden werden kann, hatte ich schonmal an einem andern Beispiel thematisiert.
Oder ist Dir ein Fall, nach 2002, als das Urteil gegen unrechtmässige Abschiebepraktiken gefällt wurde, bekannt, bei dem ein Ehepartner eines EU-Bürgers abgeschoben wurde?
Darum ging es mir daher weniger, und mit dem Thema (oder all solchen Themen) befasse ich mich immer nur fallweise und nicht etwa enzyklopaedisch, d.h. immer erst dann, wenn sie an mich durch Hilferufe herangetragen werden oder weil sie jemand, z.B. hier im Forum, "unter meinen Augen" diskutiert und ich merke, dass ich etwas -sinnhaftes- beitragen zu koennen meine. Oft liegt das aufgrd. dessen, dass ich schon immer so gehandelt habe, Jahre bis Jahrzehnte zurueck, waehrend bei anderen, die einen "geradlinigeren" Lebenslauf hinter sich haben, sich eben auch kein solcher "Anekdotenschatz" ansammeln kann.
Daher kenne ich keine solchen Faelle, koennte aber vermuten, da sich nie jemand hilfesuchend zu diesem Thema an mich gewandt hat, dass es sie auch tatsaechlich nicht gibt.
Das muss man aber mit der Tatsache gewichten, dass diejenigen, die das betrifft, oft zu den bessergestellten zaehlen koennten, d.h. sie haben z.B. eine Rechtschutzversicherung oder eben einen Rechtsanwalt in ihrer gutsituierten Bekanntschaft. Wer sich an mich wendet, der "sitzt oft mit einem Bein schon im Abschiebeflieger"!
Wuerde ich aus so etwas eine "Statistik" erstellen, wuerde jeder unbefangene Leser meinen, ich schriebe ueber Somalia ...
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