Mit dieser Problematik kenne ich mich aus und habe einen Tip für Dich - Auch was Touristen-Visa betrifft...
Hallo NST,
willst Du wirklich nach Deutschland zurück?
Kenne viele Deutsche, die ihre Heimat lieben und gerne zurück gehen würden, aber nicht in das heutige Deutschland, sondern in ein Deutschland wie 1970, 1980, 1990 oder maximal 1995... Sogar die DDR wird als Wunschziel angegeben, aber nicht mehr das heutige Deutschland.
Kann diese Menschen verstehen. Es sind Heimatlose. Aber wir nehmen auch in Russland gerne diese Menschen auf und integrieren sie bei uns in den Familien
Bei den Unerwünschten gelten die alten Verordungen zu Schengen immer noch
- ein Beispiel:
Visum zum Ehegattennachzug / Nachzug zum Lebenspartner für eine
Thailänderin
Deutsche
Botschaft Bangkok
Auf diesen Sachverhalt wurde ich schon einmal von einem Immigrationbeamten
angesprochen (dort muss sich jeder Ausländer alle 90 Tage melden) und ich
konnte nur die Schulter zucken ... dass ich Schweizer wäre, dieser Trick
funktioniert dort nicht, sonst schon
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Ja, das stimmt alles. Wer "regulär" nach Deutschland einreisen will, sei es auch nur als Tourist oder "noch schlimmer" als Ehegatte eines Deutschen, der bekommt nur Probleme.
Alle russischen Staatsangehörigen gehen selbst für ihr Tourismus Visa lieber den Weg über die Botschaften von Finland, Spanien, Schweiz, Tschechien... und im Reisebüro wird strikt von einem deutschen Visa abgeraten. Man kann ja ohnehin nach Deutschland einreisen.
Eine junge Russin sollte gar nicht erst versuchen, bei der deutschen Botschaft, ein 3-Monatsvisa zu beantragen, um bspw. ihren "Freund" zu besuchen. Das wird meistens abgelehnt. Für Länder ausserhalb Deutschlanfs gilt das aber nicht und dort gibt es kaum Probleme.
Darum mein gut gemeinter Rat an Dich (DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG)
Es gibt 2 Möglichkeiten, dass ganze schnell und unbürokratisch über die Bühne zu bringen.
Regulär:
- Melde Dich vorübergehend in das EU-Ausland ab und Deinen Wohnsitz irgendwo neu an, bspw. Frankreich, Niederlande... Bei denen reicht die Angabe, dass Du weiterhin für eine deutsche Firma in Deutschland arbeitest. Als Selbstständiger geht das noch einfacher.
Wenn ein Deutscher, einmal im Leben, im EU-Ausland gelebt hat, erlangt er dadurch die vollen EU-Freizügigkeitsrechte und kann niemals mehr unter die benachteiligenden und diskriminierenden nationalen Regelungen fallen. Das gilt umgekehrt genauso für Österreicher oder Franzosen, die bspw. mal in Deutschland gelebt haben. Ein Witz, aber Realität!. Es ging den Behörden darum, dass sie mit diesem Trick die EU-Gesetze umgehen konnten und eigene nationale Regelungen weiter gültig blieben.
Wenn ein Deutscher dann, nach EU-Auslandsaufenthalt, wieder nach Deutschland zurückkehrt, wird er von diesen Regelungen wie Sprachtestnachweis Ehegatten usw. ausgenommen.
Sicherer und einfacher ist es jedoch, unmittelbar nach Wohnsitznahme im EU-Ausland, mit der Ehefrau sofort, auch mittels Besuchsvisum, einzureisen und die 5-jährige Aufenthaltsbewilligung für das jeweilige EU-Land zu beantragen.
Je geringer das Einkommen ist, desto leichter wird die Neuanmeldung in einem EU-Land wie Polen, Slowakei etc. sein. Weil dort die Verdienstgrenzen, zum Nachweis des Lebensunterhalts, niedriger sind.
Falls ihr bisher in Thailand gelebt habt, dann einfach zusammen, mit Besuchs/Tourismus Visa in ein EU-Land Deiner Wahl einreisen und sofort dort anmelden.
Danach kann unmittelbar, rechtlich eigentlich schon vom nächsten Tag an, die "Wiedereinreise" bzw. Wohnsitzname am späteren endgültigen Wohnsitzort in Deutschland erfolgen!
Bei Fragen bitte einfach PN an mich oder die EU-Gesetze studieren, die sind sehr leicht zu verstehen und bieten sehr viele Erklärungen.
Tricky:
Beantrage für Deine Frau ein Besuchsvisum. Als Deine Ehefrau muss die deutsche Botschaft Bangkok ihr es in wenigen Tagen eines ausstellen, ohne Fragen und nur mit Mindestangaben (Name usw.).
Reise damit regulär nach Deutschland ein, jedoch nicht mehr innerhalb von 3 Monaten aus.
Irgendwo gibt es ein Urteil und eine Durchführungsverordnung, die eine "Abschiebung" von Ehegatten eines EU-Bürgers verhindert. Fakt ist: Ehegatten von EU-Bürgern dürfen nicht abgeschoben werden.
Das gilt insbesondere auch für Hartz-4 Empfänger oder andere Fälle, bei denen es, aus welchem Grund auch immer, am "Nachweis" des Einkommens fehlt...
In diesem Falle begeht ihr meines Wissens nur eine "Ordnungswidrigkeit". Sofern man den Idioten bei der Ausländerbehörde glaubhaft eine gute Geschichte erzählt, warum eine Rückreise nach Thailand mit anschliessender Beantragung eines Familienzusammenführung-Visa unmöglich ist, sehen sie in der Regel von Massnahmen ab.
Es geht aber meistens nur darum den Deutschen zu schikanieren. Mit Geldstrafen zu oder gar (rechtswidrig) mit Abschiebung seines Ehegatten zu drohen. Darauf einfach nicht eingehen, kühlen Kopf bewahren und alles ignorieren. Manche Behörden sind sogar freundlich... Aber es gibt sehr viele, die von oben die Anweisung haben, Deutsche oder arbeitende Ausländer, schlechter zu behandeln wie Asylanten. Die Angst vor messerstechenden Arabern und unberechenbaren 2m großen Schwarzafrikanern, dürfte auch eine Rolle spielen, warum viele kleine, dickliche Behördenschergen sich wie die Gestapo aufspielen.
Zeigt euch einfach stur, rechtsgewandt aber auch willig, zum Beispiel das Level A1 (kann man in 4-8 Wochen wirklich erreichen sofern Deine Frau schon Englisch spricht) zu erreichen. Wenn Deine Frau bei der Behörde halbwegs ein paar Worte Deutsch spricht, wird man vom offiziellen Sprachnachweis Abstand nehmen, sie höchstens in einen staatlich geförderten Integrationskurs vermitteln, was ja sogar Vorteile hat, wenn man nicht alles selbst bezahlen muss...
Egal wie lange sich das Verfahren hinzieht. Es wird sich dann zwangsläufig, weil von Dir Fakten geschaffen wurden, auch lösen lassen.
Allerdings solltet ihr, so lange sie noch keine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, nicht wieder ausreisen.
Daher auch Deinen Sohn unbedingt gleich mitbringen. Damit die Familie nicht getrennt bleibt.
Die gute Nachricht: Im Gegensatz zu den USA, wo sich derartige Fälle über Jahre hinziehen können, ist die Rechtslage in Deutschland relativ klar und eindeutig, so dass man hier innerhalb von Monaten, max. vielleicht einem Jahr, alles abgeschlossen hat.
In dieser Zeit ist es dann auch problemlos möglich, etwas Deutsch zu lernen, das vereinfacht die Sache sehr.
Eventuell gibt es noch weitere Tricks, aber so ungefähr sollte es klappen.
Vorher aber unbedingt einen versierten Anwalt einschalten und alles noch einmal mit ihm durchgehen. Der Anwalt kostet max. 50-100 € die Stunde, denn es gibt so viele die sich darauf spezialisiert haben und dankbar sind für jeden deutschsprachigen Selbstzahler
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Die Ausländerbehörden sind schnell gesprächsbereiter und verhalten sich wesentlich freundlicher, wenn ein Anwalt zugegen ist.
Ein braver deutscher Steuerzahler wird von den Schergen des Systems schnell einmal eingeschüchtert und die Frauen brechen auch schon mal in Tränen aus, habe ich mir sagen lassen....
Gruss
Piter
P.S.: Hier das betr. Urteil:
http://www.migration-info.de/artikel/2002-09-07/eu-rechte-ehepartner-aus-drittstaaten-g...
"Ferner besteht für sie unter Berufung auf den besonderen Schutz des Familienlebens von Gemeinschaftsbürgern ein unmittelbares Aufenthaltsrecht sowie Abschiebeschutz. Ausnahmen kommen nur in Frage, wenn der betreffende Ehepartner eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstelle, so die Richter."
Folgende Broschüre gibt auch viel Infomaterial:
http://ec.europa.eu/justice/policies/citizenship/docs/guide_free_movement_low_de.pdf
Bei Fragen könnt ihr euch sogar direkt an die Europäische Kommission wenden. Diese sind mit den EU-Rechten und deren Auslegung bestens vertraut und antworten in allen EU-Sprachen innerhalb von 1-2 Wochen.
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