Drohung der Abschiebung aber nur weil er Inder ist.
Hallo CM,
Als er nun seine Frau ordnungsgemaess anmelden wollte, kam
postwendend ein Bescheid vom Einwohnermeldeamt/Auslaenderbehoerde,
dass sie so haette gar nicht einreisen duerfen (zum Zweck der
"Niederlassung"). Wenn, dann haette er das in Indien, bzw. von Indien aus
beantragen muessen - Androhung der Abschiebung!!!
Die Drohung darf natürlich jeder aussprechen, doch eine Abschiebung droht erst, wenn die Behörden - sprich die Polizei - aktiv wird. Was ich in dem Fall für sehr unwahrscheinlich halte. Allerdings würde ich dem Inder raten, dass er doch zur Sicherheit erst mal wo anders wohnen sollte, unabhängig von der Meldeadresse.
Die obige Darstellung ist soweit zutreffend, gilt jedoch nicht für Deutsche oder EU-Bürger. Deren Ehegatten können faktisch so gut wie nicht abgeschoben werden.
Darum funktioniert der "Trick" nur wenn wenigstens ein Ehegatte in einem EU-Land geboren wurde.
Oder ist Dir ein Fall, nach 2002, als das Urteil gegen unrechtmässige Abschiebepraktiken gefällt wurde, bekannt, bei dem ein Ehepartner eines EU-Bürgers abgeschoben wurde? Mir ist ein solcher Fall bisher nicht zu Ohren gekommen, dafür aber haufenweise Bestätigungen, dass die Aufenthaltsgenehmigung auf diesem Weg erreicht wurde.
Gruss
Piter