Das erinnert mich an "meinen" Inder ...
Bei den Unerwünschten gelten die alten Verordungen zu Schengen immer noch - ein Beispiel:
Das mit dem Sprachnachweis oder nicht fuer Ehegatt(inn)en von Deutschen nennt sich (vom Europaeischen Gerichtshof abgesegnete) zulaessige Inlaenderdiskriminierung (doch, doch
).
Heute, nach der Liberalisierung des Handwerksrechts, nicht mehr ganz so relevant, aber: der deutsche Handwerker ohne Meister durfte in Deutschland keine Arbeiten, die unter das Meisterprivileg (Handwerksordnung, Anlage A) fallen, ausfuehren (bei Strafe = Schwarzarbeit = u.U. Zoll mit Knarre steht in der Tuer ...), der EU-Franzose, bei denen die Meisterpruefung nicht Vorschrift ist fuer dieselben Arbeiten, darf aber diese Arbeiten, die der Deutsche nicht ausfuehren darf, ausfuehren (in Deutschland ...)!
Das Beispiel mit dem Sprachnachweis und dem Nachzug erinnert mich an den Fall des Inders, den ich hier erwahnt hatte.
Nach erfolgter Heirat (dort beschrieben) nahm er seine Frau erstmal als "Touristin" wieder mit nach Deutschland.
Mittlerweile hatte er den Arbeitgeber gewechselt und war Gruppenleiter bei einem renommierten Software-Unternehmen in Deutschland (und verdiente ein "Schweinegeld" - sicher doppelt soviel, wie fuer diese unsaegliche Zuzugs-"Greencard" damals angedacht war - aber er war eh mit einer anderen Erlaubnis hier und hatte mittlerweile unbeschraenkte Aufenthaltserlaubnis!).
Als er nun seine Frau ordnungsgemaess anmelden wollte, kam postwendend ein Bescheid vom Einwohnermeldeamt/Auslaenderbehoerde, dass sie so haette gar nicht einreisen duerfen (zum Zweck der "Niederlassung"). Wenn, dann haette er das in Indien, bzw. von Indien aus beantragen muessen - Androhung der Abschiebung!!!
Soviel zur januskoepfigen Willgommsguldur.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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