UST
Hallo CM,
ich stelle mir gerade vor, jeder Warenempfänger im Inland müßte vor Aushändigung der Ware erst mal zum Finanzamt und den Nachweis führen, daß er die auf die Ware fällige Mehrwertsteuer bezahlt hat, oder bevor Strom aus der Steckdose kommt, MWST und Energiesteuern bezahlt hat, oder die passende Brantweinsteuer vorm Kauf einer Flasche Sekt.
Es ist halt so geregelt, daß den Firmen die Aufgabe der hoheitlichen Steuererhebung übertragen wurde und wehe, sie haben aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit einen zu niedrigen Steuerbetrag eingezogen. Dann zahlen sie die Differenz aus eigener Tasche nach als Haftender und nicht der Steuerschuldner, also der Empfänger der Ware.
Gruß Dieter