Die Praxis ist nicht immer theoretisch rechtskonform

software-engineer, Freitag, 22.01.2016, 01:05 (vor 3671 Tagen) @ CrisisMaven1462 Views

Nun, das ist die Praxis. Ich halte diesen Vorgang aber GRUNDSÄTZLICH für rechtlich bedenklich. Aus meiner Sicht wäre es besser, wenn der Spediteur mir lediglich eine Zahlungsverpflichtung für den Zoll in die Hand drückt, die ich dann durch Überweisung begleichen kann. Dann fällt der Umweg über den inkasso-beauftragten Spediteur und damit auch die Provision für diesen weg. Damit wäre allen gedient.

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Wenn man beim Programmieren Fehler macht, dann meckert der Compiler.


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