Nein, das mit den Steuern ist nicht vergleichbar und im Uebrigen auch nicht richtig ...

CrisisMaven ⌂, Freitag, 22.01.2016, 11:25 (vor 3671 Tagen) @ software-engineer1310 Views

Du hast mich möglicherweise missverstanden. Ich meinte nicht, dass die Ware bis zur Bezahlung der Zollgebühren im Zollamt einbehalten werden soll,

Genau DAS ist aber die Konsequenz. Du kennst Dich, vermute ich, mit Zollabwicklung nicht aus. Zoelle fuer grenzueberschreitenden Warenverkehr werden nicht gestundet, die sind VOR FREIGABE DER WARE zu entrichten.

Moeglicherweise ist Dir das nicht bekannt.

Der von Dir nicht als Erleichterung (im Unterschied zur Masse der Warenempfaenger) empfundene Vorgang passiert nur deshalb, weil diese Zollspeditionen/agenturen Kautionen hinterlegt haben und empfindliche Sanktionen auf sich nehmen, damit die Waren eben dennoch schnell zum Empfaenger kommen.

sondern dass lediglich eine Bringschuld des Empfängers besteht,

Die besteht und vorher bleibt die Ware beim Zoll! Willst Du also jedesmal 10 Tage verbummeln?

diese Zollgebühren an den Staat abzuführen.

Die muessen vorher abgefuehrt werden.

Eine Analogie: Das Finanzamt kann ja auch nicht so lange mein Bankkonto sperren, bis ich die Steuern bezahlt habe.

Aber sehr wohl. Du scheinst Angestellter zu sein, bei dem die Lohnsteuer fuer Dich eingezogen und abgefuehrt wird, so dass Du davon noch nie was mitbekommen hast? Festgesetzte Steuer nicht rechtzeitig gezahlt = Zwangsgeld und Kontopfaendung, Tueroeffnung und Wohnungspfaendung, Auto ermittelt ueber Zulassungsstelle und ab damit auf den Transporter zur Sicherstellung.

Das heißt, die Pflicht des Staatsbürgers, Steuern und Gebühren an den Staat abzuführen, kann ja nicht die rechtliche Grundlage des Staates dafür sein, etwa in den privaten Warenverkehr einzugreifen und Eigentum des Bürgers auf Zeit zu konfiszieren.

Lebst Du wie John Galt oder in einem realen Staat? Das kommt mir hier immer unwirklicher vor.

Das sind zwei völlig voneinander getrennte Bereiche.

Nein, im Gegenteil. Dir scheint Lebenserfahrung und Rechtskenntnis zu fehlen.

Meiner Meinung nach

Diese ist aber unerheblich. Erheblich ist die Rechtslage, Zoll- und Abgabenrecht.

ist die gelebte Praxis in diesem Bereich ein Gewohnheitsrecht,

Nein, da musst Du halt vorher die AGB der Spedition lesen. Und dann abbedingen (falls die Dich dann noch als Kunden wollen). Und dann selbst zum Zollamt latschen. Und Stunden warten, und dort keinen Parkplatz finden und ein Knoellchen obendrein bezahlen ...

das historisch auf Rechtsgewohnheiten in autoritären oder feudalen Staatsformen zurückgeht und dem Gedanken der individuellen Freiheit widerspricht.

Nochmal: Dir fehlt, in diesem Bereich, Weltgewandtheit.

Anders herum, als Zugabe, gefragt: Hast Du schon mal beim Haendler ein Auto bestellt und abgeholt? Ist Dir aufgefallen, dass da Nummernschilder dran waren? Dass der fuer Dich bei der KFZ-Zulassungsstelle war und Dir dann diese Gebuehren in Rechnung stellte? Das ist EXAKT derselbe Fall!

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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