Unzulässiger Eingriff in den privaten Warenverkehr
Du hast mich möglicherweise missverstanden. Ich meinte nicht, dass die Ware bis zur Bezahlung der Zollgebühren im Zollamt einbehalten werden soll, sondern dass lediglich eine Bringschuld des Empfängers besteht, diese Zollgebühren an den Staat abzuführen. Eine Analogie: Das Finanzamt kann ja auch nicht so lange mein Bankkonto sperren, bis ich die Steuern bezahlt habe. Das heißt, die Pflicht des Staatsbürgers, Steuern und Gebühren an den Staat abzuführen, kann ja nicht die rechtliche Grundlage des Staates dafür sein, etwa in den privaten Warenverkehr einzugreifen und Eigentum des Bürgers auf Zeit zu konfiszieren. Das sind zwei völlig voneinander getrennte Bereiche.
Meiner Meinung nach ist die gelebte Praxis in diesem Bereich ein Gewohnheitsrecht, das historisch auf Rechtsgewohnheiten in autoritären oder feudalen Staatsformen zurückgeht und dem Gedanken der individuellen Freiheit widerspricht.
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Wenn man beim Programmieren Fehler macht, dann meckert der Compiler.