Waffengleichgewicht zwischen Besatzern (in D. Staat) und Bürgern nicht erwünscht
Jeden Tag 2.000 Tote
...
Fazit: Die Politik ist Nutznießer des Terrors und sie wird ihn weiter
fördern.
Wie immer hat die Psyche das Primat gegenüber der Logik.
Ein paar Terroranschläge, egal von wem inszeniert, und schon muss das Waffenrecht verschärft werden.
Lassen wir die Psyche beiseite und wenden wir uns der Logik zu.
Wie entstand das Waffenrecht?
Wie hat es sich in unterschiedlichen Ländern entwickelt?
Wo geht die Reise hin?
Googeln kann Jeder selbst.
Im Groben und Ganzen kann man feststellen:
Es geht um Waffengleichheit zwischen Bürger und Staat.
Sobald sich Staat, Gesellschaftsordnung usw. verfestigt, geht auch der Kampf um das Waffenrecht verschärft los.
Sobald politischer Machtkampf sich zu Ungunsten des Staates entwickelt, versucht der Staat verschärft, dass Waffenrecht zu Gunsten seiner Vertreter zu beeinflussen.
USA
https://de.wikipedia.org/wiki/2._Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten
Nicht alles für bare Münze nehmen, Wiki ist auch nur eine Hu**, aber Fakten lassen sich ja prüfen.
Es ging im 18.Jh um Waffengleichheit Staat-Bürger, Beginn neue Gesellschaftsordnung.
http://www.welt.de/politik/ausland/article123523690/Experten-verbluefft-ueber-sinkende-...
Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_%28Deutschland%29
Ein paar Zitate daraus.
„Während der Märzrevolution von 1848 wurde die Volksbewaffnung gefordert. Diese Volkswehr entsprach dem Gedanken der Französischen Revolution und beruhte auf dem Staatsverständnis der Volkssouveränität. Beispielhaft hierfür ist etwa Art. 26 des Entwurfs der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 26. Juli 1848: „Jeder Preuße ist nach dem vollendeten zwanzigsten Jahre berechtigt, Waffen zu tragen. Die Ausnahmefälle bestimmt das Gesetz.“ Begründet wurde dies damit, dass das Recht, Waffen zu tragen, zu den Rechten eines freien Mannes gehöre.[4]“
Im Deutschen Kaiserreich gab es keine Kodifikation eines Waffengesetzes, sondern die entsprechenden Vorschriften waren über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut. Exemplarisch genannt seien das Reichsstrafgesetzbuch, das in § 367 Abs. 1 Nr. 8 RStGB das strafbewehrte Verbot des Schießens an bewohnten Orten enthielt,[5] sowie das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (Sozialistengesetz), dessen § 28 Abs. 1 Nr. 4 es den Centralbehörden der Bundesstaaten ermöglichte, regional begrenzte Waffenverbotszonen zu erlassen.[6]
August Bebel und Wilhelm Liebknecht, die Gründer der deutschen Sozialdemokratie, kämpften als entschiedene Gegner des preußischen Militarismus zusammen mit dem Internationalen Arbeiterkongress zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die „Volksbewaffnung“ nach dem Vorbild der Schweizer Milizarmee.
Weimarer Republik
Doch nur nach dem Ersten Weltkrieg in der demokratischen Weimarer Republik tauchte die Volkswehr im Rahmen der Novemberrevolution in Deutschland kurz auf. Die Siegermächte verlangten im Artikel 177 des Versailler Vertrags die Entwaffnung auch im zivilen Bereich. Dies wurde vom Deutschen Reichstag am 5. August 1920 beschlossen. Eine völlige Entwaffnung konnte jedoch nicht erreicht werden, da der Waffenbesitz nicht registriert war.
Die Registrierungspflicht erfolgte mit der ersten umfassenden Regelung des Waffenrechts im Gesetz über Schusswaffen und Munition vom 12. April 1928.[7] Es löste das Republikschutzgesetz von 1922 ab, das nach dem Attentat auf Walther Rathenau erlassen worden war.
Das grundsätzliche Verbot des Erwerbs von Schusswaffen wurde aufgehoben. Erstmals wurden Waffen- und Munitions-Erwerbsscheine sowie eine Waffenschein-Pflicht zum Führen (Tragen in der Öffentlichkeit) eingeführt. Zudem regelte das Gesetz die Herstellung und den Vertrieb von Schusswaffen und Munition und enthielt Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Vorschriften.[8] Durch die Einführung der Erwerbsscheine war es dem Staat jederzeit möglich, auf die Waffen der Waffenbesitzer zuzugreifen.
In diesem Gesetz tauchen auch erstmals die Begriffe Zuverlässigkeit und Bedürfnis auf, die seitdem in alle nachfolgenden deutschen Waffengesetze übernommen wurden und das deutsche Waffenrecht prägen.
Zuverlässigkeit war die Voraussetzung für einen Erwerbsschein – ähnlich der heutigen Waffenbesitzkarte –, damit nur staatlich genehmen Bürgern („Berechtigten“) der Erwerb und Besitz von Schusswaffen erlaubt wird.
Ein Bedürfnis-Nachweis musste nur vorgelegt werden, wenn die Beantragung eines Waffenscheins beabsichtigt war.[9]
Die Automobilclubs, allen voran der AvD, setzten sich für eine generelle Bewaffnung der Autofahrer ein. „Die Notwendigkeit, gerade den Kraftfahrern die Möglichkeit zu geben, sich gegen einen eventuellen Angriff zu verteidigen, dürfte auch dem überzeugtesten Pazifisten einleuchten.“[10] Die Bemühungen waren zumindest insoweit von Erfolg, als dass der Reichsinnenminister die Länder anwies, ein Bedürfnis anzuerkennen für Autofahrer, die häufig Fahrten durch einsame Gegenden unternähmen.[11]
Die innenpolitischen Krisen und die zunehmende Radikalisierung führten in den nächsten Jahren zu vielen Notverordnungen. In der vierten Notverordnung vom 8. Dezember 1931 wurde der Bedürfnisnachweis erstmals für die Ausstellung eines Waffen- oder Munitionserwerbscheines vorgeschrieben.[12]
Nationalsozialismus
Deutsches Reichsgesetz betr. Entwaffnung der Juden
Ab 1933 wurden das Weimarer Waffengesetz und die zu dessen Durchführung erfassten Daten direkt von den Nationalsozialisten genutzt, um die Juden zu entwaffnen. Ihre Zuverlässigkeit wurde regional aberkannt, ihre Waffenerwerbsscheine wurden eingezogen, ihre Wohnungen durchsucht, die Waffen beschlagnahmt. Der Verdacht auf unbefugten Waffenbesitz führte zu Razzien.
1946 bis 1976
Am 7. Januar 1946 erließen die Alliierten den Kontrollratsbefehl Nr. 2, mit dem zur Durchsetzung der Entwaffnung der Bevölkerung jeder Person und jeder Behörde verboten wurde, Waffen zu besitzen.[17] 1950 ergab sich durch die Durchführungsverordnung Nr. 10 zum Gesetz Nr. 24 vom 10. Juni 1950 die erste Lockerung. Sportliche Langwaffen (Flinten bis Kaliber 12 und Büchsen bis Kaliber 8 mm) waren nicht mehr verboten, sofern ihre Magazine nicht mehr als 5 Schuss aufnehmen konnten. Polizei und Grenzschutz durften Pistolen und Revolver (Faustfeuerwaffen) erhalten. Alle Waffen mussten jedoch über einen Einzelabzug verfügen, d. h. vollautomatische Waffen blieben weiterhin auch für Staatsbedienstete verboten.[18]
Am 26. Mai 1952 erhält die Bundesrepublik Deutschland mittels des Deutschlandvertrags wieder volle Souveränität und das Reichswaffengesetz erlangt wieder volle Gesetzeskraft.[19][20][21]
(Anmerkung Isländer: das mit der Souveränität meint Wiki nicht so...)
Seit 1956 war es Privatpersonen wieder gestattet, Schusswaffen für den privaten Gebrauch zu besitzen.[22] 1968 entstand das erste einheitliche Bundeswaffengesetz. Dieses bezog sich hauptsächlich auf den Waffenhandel und den staatlichen Beschuss, da dem Bund noch die Gesetzgebungskompetenz fehlte, auch den Erwerb bundeseinheitlich zu regeln.[23] Der Privatwaffenbesitz war föderalistisch geregelt, was zu einigen Stilblüten führte.
Während in Hamburg der Erwerb von Schreckschusswaffen nicht nur einer Erwerbsscheinpflicht, sondern sogar eines Bedürfnisnachweises unterlag, konnten Jäger in Bayern und Hessen so viele Kurzwaffen kaufen wie sie wollten. Einige Hersteller und Versandhäuser nutzten diese unterschiedlichen Regelungen.[24]
Heute Texas
http://www.welt.de/politik/ausland/article141680361/In-Texas-darf-man-jetzt-Waffe-zeige...
(Seit 2015 trägt man wieder offen)
http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/id_74191656/rueckkehr-der-cowboys-texas-...
Also, selbst ein paar Gedanken machen.
Wie sagte der Kanzler aus Hamburg sinngemäß?
Der schlimmste Terrorismus ist der Staatsterrorismus.
LG
Isländer
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Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
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