Lachen verboten! Bei Zuwiderhandlung drohen 10.000 Euro Strafe
Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhielt der Kabarettist Dieudonné eine brutale Lektion dahingehend, was das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wert ist: weniger als nichts, man könnte es auch wegschmeißen!
Weil er am 28. Dezember 2008 vor 5.000 begeisterten Zuschauern im Pariser Zénith Robert Faurisson auf die Bühne gebeten hat, um ihm den Preis des größten Kotzbrockens zu verleihen, den Prix de l'Infréquentabilité, wurde Dieudo von der XVII. Pariser Strafkammer zu 10.000 € Strafe verurteilt, wegen *rassistischer Beleidigung*.
Um das Urteil aufheben zu lassen, zog Dieudonné vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo er heute eine regelrecht beleidigende Abfuhr erhielt.
Der Menschengerichtshof wollte der Klage nicht stattgeben, weil, so die Begründung, *unter der Verkleidung einer dem Anschein nach künstlerischen Produktion die Demonstration des Hasses, zu der sich der Polemiker (sic!) habe hinreißen lassen, ebenso gefährlich sei wie die frontale und aprupte Attacke gegen den Holocaust und die Juden*.
Es wird nicht mehr allzu lange dauern, dann werden sie uns auch noch das Lachen verbieten. Darauf läuft das Vorgehen gegen den Kabarettisten Dieudonné hinaus.
Ab besten und nachhaltigsten lernt man die Demokratie vor Gericht kennen, was ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann, wobei das Gemeinste, was ich je erleben mußte, ein Zivilverfahren gewesen ist, wo vom Gericht in bester IMT-Manier die Beweisaufnahme gefälscht wurde.
Monterone
http://www.egaliteetreconciliation.fr/Dieudonne-deboute-par-la-Cour-europeenne-des-droi...
« Travestie sous l’apparence d’une production artistique », la démonstration de haine à laquelle s’est livrée le polémiste « est aussi dangereuse qu’une attaque frontale et abrupte » contre l’Holocauste et les juifs, a tranché la CEDH.