Wann und warum "das Urteil vor der Verhandlung gesprochen" wird ...

CrisisMaven ⌂, Donnerstag, 22.10.2015, 17:53 (vor 3751 Tagen) @ Dieter4009 Views

exakt in dieser Weise konnte ich unser Rechtssystem bzw. die Richterschaft bislang erleben. ... Eigentlich kann man sagen, daß das Urteil schon vor der Verhandlung "gesprochen" wird, die Verhandlung nur noch der Legitimation dienlich zu sein hat

Also, da muss man schon unterscheiden, naemlich zuerst einmal zwischen Zivil- und Strafprozessrecht.

Im Zivilprozessrecht obliegt es den beiden Parteien, "die Verhandlung schriftlich vorzubereiten". Wer das nicht akribisch tut, bzw. sich bei der Beweislastverteilung verheddert (das habe ich oft erlebt - dann ist der Mandant der Dumme, aber dafuer koennen weder Richter noch Prozessgegner etwas!), der verliert von vornherein.

Der Richter war ja nicht dabei, als das Auto gekauft wurde und weiss nicht, darf auch nicht (vorher) wissen (sonst waere er parteiisch und vom Verfahren auszuschliessen), ob dabei versprochen wurde, die erste Inspektion sei kostenlos. Und am naechsten Termin ist der Verkaeufer nicht mehr da, hat gewechselt und keiner will sich erinnern und der Kunde bekommt eine Rechnung.

Nun muss der Anwalt vortragen, wer wann was gesagt hat (und wie ernst er es gemeint hat - gibt auch sog. "Scherzerklaerungen") UND dann muss er im Klageschriftsatz die Urkunden oder Zeugen benennen, die die vorgetragenen Behauptungen stuetzen koennen.

Und ja, nehmen wir an, es ist tatsaechlich so, wie vorgetragen, dann steht das Urteil sozusagen vorher fest. Wenn im Beweisangebot steht "Der Zeuge Mueller wird aussagen [dass die Inspektion gratis erfolgen sollte]" und der geladene Zeuge Mueller erscheint und sagt genau das, dann tritt ein, was der Richter sich vorher schon in seinen Akten als Urteil notiert hat (macht er naemlich, zur Verfahrensbeschleunigung, und um seinen roten Faden zu haben; ja, genau genommen bereitet kein Zivilrichter eine Hauptverhandlung vor, ohne vorher das Urteil im Kopf zu haben, das entstuende, wenn alles so eintraete, wie in den ausgetauschten Schriftsaetzen dargestellt!).

Im Strafverfahren ist es recht anders, da der Angeklagte Schweigen und im Prinzip auch luegen darf (sein Verteidiger nicht, jedenfalls nicht bewusst, er ist "Organ der Rechtspflege" - welche Verwerfungen das bringt, sieht man z.T. am Fall Zschaepe). Hier haben wir in Deutschland eine vom Ausland ueberwiegend abweichende Regelung, was die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft betrifft: der Richter/das Kollegium (bzw. der "Berichterstatter", nicht aber ein Laienrichter) kennen nicht nur vorher die Akten und Anklageschrift (das muss ja sein), sondern sie entscheiden ueber deren Zulassung.

Es gibt genuegend Verfassungs- und Strafrechtler, und Rechtssoziologen und Rechtstatsachenforscher, die dagegen Sturm laufen, denn ein Richter, der entschieden hat, eine Anklage zuzulassen, und dann spaeter selbst darueber zu Gericht sitzt, hat psychologisch u.U. damit ein Problem, zu sagen: "nach dem Inbegriff der Hauptverhandlung ist alles ganz anders, ich habe mich sozusagen geirrt".

Im Verwaltungsgerichtsverfahren haben wir wiederum das Amtsermittlungsverfahren, d.h. das Gericht soll die Wahrheit (und nichts anderes) herausfinden (soweit sie fuer den Fall relevant ist). Im Zivilprozess dagegen herrscht die Dispositionsmaxime. Wenn BEIDE Parteien behaupten, sie stritten ueber ein rotes Auto, das in Wahrheit gruen ist, dann "ist das so". Wenn eine Partei behauptet, das Auto sei gruen, die andere sagt rot, kann es aber nicht beweisen, dann ist es gruen, selbst wenn es rot waere.

Meine Erfahrungen mit Verwaltungsgerichten sind durchwachsen, aber in summa nicht schlecht.

Und dann haben wir spezialisierte Verwaltungsgerichtsbarkeiten (Finanz- und Sozialgerichte).

Und eine auf abhaengig Beschaeftigte spezialisierte Zivilgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichte.

Und wenn sich die alle untereinander nicht einig werden, einen "Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshoefe".

Und eine Verfassungsgerichtsbarkeit.

Allerdings kann man, wie beim Mediziner mit seiner Durchlauferhitzer-Praxis, vom Anwalt nicht erwarten, dass er bei niederen Streitwerten stundenlang ueber Schriftsaetzen bruetet. Und es gibt erhebliche Qualitaetsunterschiede.

Sinnvoll ist es daher, alles bereits im Vorfeld zu tun (z.B. durch kluge Vertragsgestaltung), dass man ueberhaupt nie vor Gericht landet.

Die Problematiken habe ich u.a. hier dargestellt.

Vgl. auch "Beweissicherung".

Es ist nur leider so, dass es keinen Rechtskunde-Untericht an Schulen gibt (der was taugt).

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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