Unmöglich, solche Äusserungen von einem Anwalt lesen zu müssen!
Guten Tag Herr Krause,
diese Meinungsäusserung, von einem "Anwalt", lesen zu müssen, schockiert mich sehr.
Also hätte ich etwas zu sagen, ich würde Ihnen, für diese Meinungsäusserung, die Lizenz entziehen.
Nicht weil Sie diese Meinung äussern, sondern weil sie mit derartigen Drohungen (...wird es lernen) und Belustigungen über Menschen mit niedrigem IQ, in meinen Augen, jegliche Berechtigung verloren hätten, als Strafverteidiger zu arbeiten.
Hier werden Stratftaten begannen und nicht Zustände kritisiert. Wer zu
dumm ist, das zu verstehen, wird es lernen. Bei dem IQ, der Leute, die da
vor Gericht standen, wage ich allerdings zu bezweifeln, dass die das
irgendwann kapieren. Wer das Gewaltmonopol des Staates nicht anerkennt,
muss dann auch hinnehmen, wenn ihm selbst jemand auf's Maul haut, weil ihm
seine Nase oder Meinung nicht passt.
Eine "echte Demokratie" muss schon ein paar Granateneinschläge verkraften können, sonst finden wir uns ganz schnell auf dem schleichenden Weg, zum Totalitarismus.
Wenn, wie in diesem Forum, Anwälte wie ein "@Michael Krause", die Rechtmässigkeit, jemanden wegen einer dummen Äußerung oder wegen eines niedrigen IQs, für Jahre einzusperren, befürworten, dann sind wir längst mitten in einem Nazi-Regime 2.0 und niemand scheint das zu kümmern.
Immer wieder wird gefragt, wie die Rechtsgelehrten (Anwälte, Justiz) so etwas wie das Dritte Reich zulassen konnten, gegen alle Vernunft. Nun haben wir Live die Antwort darauf.
Zitiert aus dem Buch:
Die Parteien KPD, SPD, BVP in Verfolgung und Widerstand von Hartmut Mehringer, Anton Grossmann, Klaus Schönhoven
Seite 282:
Im August 1940 wurde der siebenunddreissigjährige Stukkateur Karl Kölle aus Fürth wegen der Äusserung: "die Regierung besteht aus lauter Lumpen und Schnallentreibern, man braucht sich nur Goebbels und Streicher anzusehen", zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.
Im September 1940 verurteilte das Sondergericht Müchen den neunundvierzigjährigen Bauhilfsarbeiter Johann Babl aus München, wegen einer Morddrohung gegen Hitler, zu anderthalb Jahren Gefängnis.
Der vierundvierzigjährige Kassierer Friedrich Gröschel aus München, ehemals KPD Mitglied, wurde im Februar 1940 wegen der Äusserung: "Millionen wären froh, wenn Hitler verrecken würde, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Im Vergleich zu den aktuellen Urteilen, muss man dem NS-Staat durchaus eingestehen, dass er "besonnen und mit Milde"
gehandelt hat und dies immerhin 1940, im Kriegszustand.
Wenn mittlerweile 2 Jahre Haft, selbst in angeblichen "Friedenszeiten", ausgesprochen werden.
Gruss
Piter
P.S.: Nun weiss ich, warum ich alle Anwälte bisher immer gemieden habe. Noch nie habe ich, trotz mehrfacher Indikation, ein Gerichtsverfahren angestrebt. Behörden und Abmahnungen, habe ich einfach nicht beantwortet, aber niemals einen Anwalt gefragt. Diese Wortmeldung gibt mir Recht, denn statt benötigter Hilfe, erhält man von dort doch nur Verachtung und bezahlt auch noch dafür.