Dazu sind aber erst noch viele Rechtsfragen zu klaeren ...

CrisisMaven ⌂, Freitag, 02.10.2015, 11:51 (vor 3769 Tagen) @ mabling4598 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 02.10.2015, 12:10

wenn z. b. ein Freibadkassier best. Leute nicht ins Freibad einlässt, ist das Diskriminierung und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Erstens kamen wir von der Frage her, ob Strafanzeigen unterdrueckt oder gar nicht erst gestellt werden.

So schnell koennen Juristen gar nicht denken, geschweige denn antworten, wie Laien das Thema wechseln [[zwinker]] ...

Bei der Frage, wer jemanden abkassieren muss oder nicht, stellen sich erst mal Vorfragen:

a) Ist das ein kommunaler Eigenbetrieb?

b) Ist es zwar ein kommunaler Betrieb, aber eine GmbH?

c) Ist es ein privater Betrieb (vgl. Rebstockbad in Frankfurt etc.)?

d) Gibt es Gruende, etwa "Arbeitslose und Studenten zahlen die Haelfte"? Warum dann nicht "Fluechtlinge haben kostenfreien Eintritt"?

e) Wer verbietet wem, etwas zu verschenken?

f) Hat eigentlich jeder Eintritt oder darf man das willkuerlich selektieren? (Tuberkulosekranke, Nichtschwimmer, Skrofuloese, wegen Ueberfuellung - man sieht schon, es gibt Gruende).

Fragen ueber Fragen.

Was mich aber umtreibt ist:

- angeblich hat keine(r) Zeit, vor seiner Haustuer auf rechtlich einwandfreier Grundlage zu demonstrieren,

- jedoch alle Zeit der Welt, sich mittels Buergerwehren auf rechtlich wackliger Grundlage Stunden ueber Stunden mit Sistierten unter Gefahr fuer Leib und Leben zu befassen

sowie

- Erwaegungen ueber Diskriminierungen im Freibad anzustellen.

So geht Deutschland tatsaechlich unter - es erfindet sich dann neu auf Grundlage der Sharia und alle kommen diskriminierungsfrei in den Himmel.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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