Für wen der Gleichheitsgrundsatz gilt
wenn z. b. ein Freibadkassier best. Leute nicht ins Freibad einlässt, ist
das Diskriminierung und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
Diskriminierung wär's nur, wenn's Ausländer und Migranten trifft. Bei Deutschen kräht kein Hahn danach.
Wenn man dies auf nicht erfolgte Anzeigen bezieht, ist das ebenfalls eine
Ungleichbehandlung!!
Worauf ich aufmerksam machen wollte: die Rechtspraxis, nicht etwa das Phrasengedöns aus dem GG, zeigt uns in unmißverständlicher Deutlichkeit, daß der Gleichheitsgrundsatz immer nur zugunsten von Ausländern und Migranten und zum Nachteil der Deutschen angewendet wird.
Zwei, Maße, zwei Gewichte!
So läuft die Nummer, ganz egal, was in irgendwelchen Gesetzen steht.
Wie in einem Fußballspiel, wo der Schiedsrichter einmal jede Kleinigkeit pfeift und bei der anderen Mannschaft alles durchgehen läßt: Handspiel im Strafraum, Rudelbildung, übelste Fouls und Tätlichkeiten.
Degegen machen kannst Du nichts. Nur warten, daß das Spiel endlich abgepfiffen wird.
Monterone