Selektive Strafverfolgung - Gleichheitsgrundsatz?

mabling ⌂, Freitag, 02.10.2015, 10:56 (vor 3769 Tagen) @ Sundevil5651 Views

Da es den Gleichheitsgrundsatz gibt, stellt sich für mich als NICHT-Jurist folgende Frage:

Mit welchem Argument werden manche Personen angezeigt, andere hingegen nicht?
Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz?

Mit welcher Argumentation lässt sich dieses Vorgehen rechtlich argumentieren?

Wäre das nicht etwas für einen engagierten Rechtsanwalt?


sg
Markus

Auf Hartgeld liest man immer wieder, dass Ladendiebstahl durch Flüchtlinge
nicht mehr zur Anzeige gebracht werden, und die Städte und Gemeinden die
Kosten für die Diebstähle übernehmen.

Da es sich hierbei um die Unterstützung bandenartiger, organisierter
Kriminalität handeln würde, haben diese Meldungen eine gewisse Brisanz.

Kann jemand bestätigen, dass es sich wirklich so verhält. Auf meine
Anfragen per email haben die Pressestellen der angeblich betroffenen
Gemeinden bisher noch nicht geantwortet.


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