ja, das stimmt, aber:

mabling ⌂, Freitag, 02.10.2015, 11:38 (vor 3769 Tagen) @ CrisisMaven4544 Views

wenn z. b. ein Freibadkassier best. Leute nicht ins Freibad einlässt, ist das Diskriminierung und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Wenn man dies auf nicht erfolgte Anzeigen bezieht, ist das ebenfalls eine Ungleichbehandlung!!

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