ja, das stimmt, aber:

mabling ⌂, Freitag, 02.10.2015, 11:38 (vor 3820 Tagen) @ CrisisMaven4556 Views

wenn z. b. ein Freibadkassier best. Leute nicht ins Freibad einlässt, ist das Diskriminierung und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Wenn man dies auf nicht erfolgte Anzeigen bezieht, ist das ebenfalls eine Ungleichbehandlung!!

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