Manche sind halt ein bißchen gleicher
Da es den Gleichheitsgrundsatz gibt, stellt sich für mich als NICHT-Jurist
folgende Frage:Mit welchem Argument werden manche Personen angezeigt, andere hingegen
nicht?
Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz?Mit welcher Argumentation lässt sich dieses Vorgehen rechtlich
argumentieren?Wäre das nicht etwas für einen engagierten Rechtsanwalt?
sg
Markus
Hallo Markus,
bist Du sicher, daß es den Gleichheitsgrundsatz noch gibt und er nicht längst hintenrum aufgehoben wurde, wie so vieles andere, etwa die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Schutz des Eigentums, Notwehr und Leben?
Manche sind halt ein bißchen gleicher. Vor allem solche, die dem System dienen oder in die BRD geschleust wurden, um dort als Bürgerkriegsarmee gegen die einheimische Bevölkerung vorzugehen.
Monterone