Meine Urteile w/Grenzbeschädigung sähen wie folgt aus
Im Namen des ungarischen Volkes ergeht folgendes Urteil:
Name, Vorname ist des illegalen Grenzübertrittts in Tateinheit mit Beschädigung der Grenzanlagen für schuldig gesprochen. Der Schadensersatz gegenüber der Republik Ungarn beträgt 2.500 Euro und ist durch Taschenpfändung sofort vollstreckbar - ggfs durch Hinterlegung von Sachgütern (z.B. Smartphone).
Weiterhin wird für illegalen Grenzübertritt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren verhängt. Die Strafe wird für 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Grenzverletzer hat innerhalb von 12 Stunden nach Verkündung des Urteils die Republik Ungarn durch Abschiebung in das Grenzübertrittsland zu verlassen.
Ein ordentlicher Antrag auf Asyl kann durch den Name, Vorname mit Ablauf der Bewährungsfrist bei der Ungarischen Botschaft in seinem Heimatland oder angrenzendem, sicherem Drittland gestellt werden.
Damit wäre mal gesichert, dass die Person es kein zweites mal illegal probiert, die Kosten für die Haftunterbringung entfallen und Ungarn räumt ein ordentliches Aslyverfahren ein - richtigerweise im Heimatland/sicherem Drittland!
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Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Bulle noch Bär auf