Zusatz: Arbeitspflicht
Hallo Olivia,
das offensichtliche, das Du so schön umschrieben hast, ist bekannt und wird trotzdem ignoriert.
Ausserdem sind für mich nur diejenigen Flüchtlinge, wenn sie eine Arbeit annehmen wollen und prinzipiell bereit sind, in ihre sicheren Herkunftsländer zurückzukehren. Man kann dann, wenn der Zeitraum zwischen Asylantrag und Befriedung des Landes zu lange dauert (10 Jahre) darüber nachdenken, ob man diese Pflicht aufweicht oder auch einen Freikauf ermöglicht, indem der Asylsuchende seine Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlt, die im Durchschnitt angefallen wären, wenn er die ganze Zeit über in Deutschland gelebt und einer Arbeit nachgegangen wäre.
Weiteres wie das Bekenntnis oder als Gast der Respekt zur deutschen Verfassung (wenn es denn eine gäbe, wenigstens zum GG), Respekt vor dem christlichen Glauben und Akzeptanz der Justiz und vollständiger Verzicht auf die "Scharia".
Dabei müsste sich Deutschland, genau das schon bei Grenzübertritt unterschreiben lassen. Wer dagegen verstößt, verliert den Asylanspruch.
Alles Selbstverständlichkeiten, aber niemand spricht darüber.
Sonst droht in spätestens 20 Jahren der totale Zusammenbruch der Rentenversicherung.
Ich wette die Deutschen können dann bis 75 arbeiten.