Das wäre die einzige Handhabe seitens der EZB

sensortimecom ⌂, Donnerstag, 09.07.2015, 19:33 (vor 3847 Tagen) @ CrisisMaven5830 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 09.07.2015, 19:57

Sie müsste alle EURO-Noten mit Y für ungültig erklären. Ist aber rechtlich nicht so einfach. Das würde sicherlich angefochten. Der EuGH könnte zb. feststellen, dass nur die Scheine ab einer bestimmten Seriennummer aufwärts (= entspricht Ausgabedatum!) ungültig sind.

Daneben gäbe es ohnehin das Problem, dass bei jeder Zahlung in ganz Europa (und darüber hinaus) auf das Länderkürzel am Schein geguckt werden müsste. Euronen mit Y laufen ja auch in anderen Ländern um. Die KassierInnen wären bald mit den Nerven am Ende. Wenn sie dann auf die Nummer auch noch zu schauen haben, dann....

Ausserdem weiss man nicht, was einer ZB, die unter grösstem Druck seitens ihrer Bürger und der Politik ist, sonst noch alles einfällt.


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