Impfpflicht

nemo, Freitag, 19.06.2015, 16:16 (vor 3868 Tagen) @ Elli5377 Views
bearbeitet von nemo, Freitag, 19.06.2015, 16:33

Ja, es geht nur darum, dass Vorsorge-Impfungen zukünftig gesetzlich kontrolliert werden
sollen.

Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden.

Wozu eine gesetzliche Regelung zur Kontrolle des Impfschutzes, wenn nicht dazu, nicht eingehaltene
Vorsorgemaßnahmen zu kontrollieren und zu sanktionieren? Es beginnt immer mit Kontrolle.

Gruß
nemo

Von einer Impfpflicht kann ich nichts lesen, dort steht unter anderem:

„Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über
eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. Beim Auftreten von
Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort)
können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder
vorübergehend ausschließen.“

Und:
„Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von
Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes
abhängig machen.“


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