Dein Gläubiger hatte berechtigte Forderungen? Und wo steht das nun mit dem "Amtsausweis"? Gilt die StVO noch? (ed)
Hallo Friedrich,
kann nicht beurteilen, warum die Sache, die Du hier darlegen willst, eingestellt wurde. Hatte Dein Gläubiger berechtigte Forderungen?
Ist es am Ende wie mit der angeblich für Verwaltungsakten notwendigen Unterschrift, wo Du ganz sicher warst, dass die notwendig sei?
"(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten."
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
Und wo steht, dass sich Polizisten nur mit einem "Amtsausweis" ausweisen dürfen und nicht mit dem Ausweis Ihrer Dienststelle? Gibt es da eine Bestimmung? Oder ist das auch nur ausgedacht, wie bei der Unterschrift eines Verwaltungaktes?
Warum legst Du das nicht dar, sondern bezichtigst mich der Trollerei (schau mal, wie lange Du im Unterschied zu andern hier mitdenkst und -schreibst)?
Kann Dir versichern, dass die Anwendung der geltenden Gesetze kein Märchen ist.
Gilt denn für Dich die StVO und eine rote Ampel?
Wenn Du meinst, was gilt, dann wirst Du es doch nachweisen können warum, oder? Oder geht es Dir nur darum Dir etwas zurecht zu legen? Das kann mitnichten überzeugen.
Viele freundliche Grüße
azur
PS: "Ein Geisterfahrer? Tausende!"
Edit: siehe auch her: https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Gerichtsvollzieher
bzw. http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,332.0.html
http://www.gutefrage.net/frage/polizei-dienst-amtsausweis
Und so ist das in "Maras Welt": http://www.maras-welt.de/2014/11/21/die-polizei-ist-ein-wirtschaftliches-unternehmen-un... man siehe die Quellen: Man erzählt es sich gegenseitig und meint, das hätte mehr Wirkung als Staat und Recht. Naja, wenns schee macht.
"Amtsausweis" findet man nur in dubiosen Quellen, von Leuten, die keine Ahnung haben.
So sieht man es auch hier: http://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/6
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