Fakten stören nur, oder? Dienstausweis von 43 gezeigt, Dienstmarken gab es schon im Kaiserreich, aber egal - Unfug begeistert

azur, Donnerstag, 16.04.2015, 12:48 (vor 3926 Tagen) @ Friedrich5641 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.04.2015, 13:19

Hallo Friedrich,

ja, das kommt dann häufig: Alles nur Matrix.

Es spricht viel dafür, dass hier mal wieder für einen gilt: Fakten stören da nur.

Eine Polizeistation wird finanziert von Steuereinnahmen und kaufmännische Unternehmen von Gewinnen, aber egal!

Dir eben gezeigt: Dienstausweis von 43, Dienstmarken für den Dienstgebrauch auf Ämtern und für Beamte gab es schon im Kaiserreich, aber egal!

So einen schönen Glauben will man sich doch nicht von der Realität kaputtmachen lassen, oder?

Nein, das ist einfach lächerlich.

Viele freundliche Grüße

azur

Edit: Polizisten sind auch kein Rechtskundigen. Seit wann quittiert man ein Amt? Man quittiert den Dienst, und zwar schon immer.

Und das es Dienstlaufbahn heißt, ist auch nur Irrtum, oder?

Oder Dienstherr: http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/index.html § 2

Oder Dienstunfähigkeit: ebenda Unterabschnitt 2 §§ 44 ff.

Fernbeleiben vom Dienst: § 96

Dienstzeugnis: § 85

Oder Dienstjubiläum: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstjubil%C3%A4umsverordnung

Schon im Reichsbeamtengesetz von 1873 wird ständig der Wortstamm Dienst verwendet.
Siehe u. a. auch die Gesetzgebung aus dem Reichstag, mit Verwendung von Diensteinkommen, Reichsdient usw. usf. http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt_k11_bsb00002823_00064.html


Ein Amt kann auch etwas gänzlich anderes sein, als ein Dienst, aber im Dienstrecht ist das so: http://de.wikipedia.org/wiki/Amt_(Beamtenrecht)

Aber was Wunder, es kommt aus der selben "Schmiede", wie dieser Blödsinn, dass es kein Staatshaftungsrecht gibt, nur weil eine Reform desselben gescheitert war. Dass die Staatshaftung nach wie vor im GG und BGB geregelt ist und es ständige Rechtssprechung dazu gibt, stört da nur. Man will ja seine "Matrix": http://www.orfeu-marketing.com/attachments/File/polizei.pdf

Und das sind die Fakten:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html
Hier mit Urteilen - siehe unten:
http://dejure.org/gesetze/BGB/839.html

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_34.html
Hier mit Rechtsprechung - siehe unten: http://dejure.org/gesetze/GG/34.html

Na sowas?

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