Falsch wird durch Wiederholung nicht richtig
Lieber azur,
es heißt zwar immer, don't feed the troll, ich tue es aber trotzdem, ganz einfach, weil Du Deine Aufgabe hier sehr respektabel ausfüllst - ich persönlich nehme nämlich an, Du wirst dafür sogar bezahlt.
Aber davon abgesehen ist das, was Du schreibst schlicht und einfach falsch. Ich kann das beweisen, tue es aber nicht, ich deute es nur einmal an, ansonsten siehe oben. Dafür ist mir die Zeit zu schade.
An alle: ich habe letztes Jahr einen Vollstreckungstermin in Licht uns Liebe aufgelöst alleine (!) mit der Frage nach dem Amtsausweis und der damit verbundenen hoheitlichen Gewalt.
Ich war (das habe ich hier schon einmal erzählt) anschließend in der Sprechstunde des Obergerichtsvollziehers und dort erfuhr ich, dass das Direktorium (?) des zuständigen Amtsgerichtes angesichts meiner schriftlichen Nachfrage nur mit den Schultern gezuckt hat und der Termin war pulverisiert.
Bis heute herrscht Friede. Der Obergerichtsvollzieher hat Null Rückendeckung durch das Amtsgericht erhalten. Er bildet die Schnittstelle, wo Unrecht in Realität umgewandelt werden soll - falls wir uns das gefallen lassen.
Damit ist klar bewiesen, es gibt im "positiven Recht" sehr wohl Personen mit hoheitlicher Gewalt und welche ohne - da ist keine Beliebigkeit vorhanden. Im Allgemeinen haben unsere "Beamte" keine hoheitliche Gewalt - woher auch? Es sei denn, wir gestehen ihnen welche zu. In der neuen GVO vom August 2012 steht doch drin, dass die GV's keine Beamten sind - also?!
Du azur, bleibe ruhig in "Deiner" Vorstellung einer Welt, versuche aber bitte nicht, andere da mit hineinziehen zu wollen. Schon gar nicht mit unwahren Behauptungen, die noch keinen Praxistest überlebt haben.
Grüße - Friedich