Grundsätzlicher Umgang mit Polizei-"Beamten"

Friedrich, Mittwoch, 15.04.2015, 16:43 (vor 3925 Tagen) @ eddie097771 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.04.2015, 16:52

Polizisten sind grundsätzlich unsere Freunde, es sind unsere Leute. Manchmal leider nicht in unsere Sinne. Denn jeder Polizist bzw. jede Polizeistation muß als Firma (!) einen gewissen Umsatz (!) erwirtschaften, damit die obersten Auftraggeber, die Nutznießer des vereinigten Wirtschaftsgebietes (siehe Grundgesetz) - unsere alliierten "Freunde", zufrieden mit uns sind. [[sauer]]

Also, kommt ein Polizist, dann fordert man ihn freundlich aber sehr bestimmt auf, er möge sich zu allererst mal ausweisen. Falls dann Sprüche kommen - das muß ich nicht usw - siehe Art. 6 PAG, Absatz 1: [[top]]

Art. 6 PAG – Ausweispflicht des Polizeibeamten
1 Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Wenn der Polizist sich dann mit so einem selbstgemachten Dingens ausweist, dann sagt man so laut, dass es Umstehende hören können:

"Aha, ein Dienstausweis, sie geben hier also vor Zeugen zu, dass ihre Person nicht mit hoheitlicher Gewalt ausgestattet ist? Sie sind also gar kein Beamter, dieser hätte nämlich einen Amtsausweis!"

Das finden die gar nicht gut! Sie wissen es ja (meistens). Reagieren sicherlich sehr unterschiedlich. Es geht aber nicht ums Gewinnen oder Rechthaben-Wollen, es geht darum, eine Bewußtseinsänderung auf beiden Seiten herbeizuführen.

Mit Bußgeldern etc verfährt man genauso. Wer zahlen will - bitte. Viele wollen aber nicht und sollten sich daher mal mit der Materie ein wenig befassen und ganz vorsichtig den zivilen Ungehorsam ausprobieren ... [[zwinker]]

Grüße - Friedrich


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